Ablehnung von ALG2-Antrag aufgrund verpasster persönlichen Erstregistrierung beim Jobcenter

  • Hallo zusammen,

    ich habe fristgerecht für Oktober am 30.10 meinen Antrag für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingeworfen und daraufhin jetzt eine Ablehnung erhalten. Mir war nicht bewusst, das ein erscheinen beim Jobcenter für eine Erstregistrierung vor Antragstellung verpflichtend notwendig ist.

    Jetzt lautet meine Frage, ob der Anspruch für Oktober somit verfallen ist oder ob ich Widerspruch einlegen kann? Ist eine solche Erstregistrierung beim Jobcenter per Gesetz vorgeschrieben?

    Vielen Dank vorab!

    Viele Grüße
    Maxxim


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    Grace

  • Das ist keine Ablehnung, sondern die Information, dass eine Vorsprache notwendig ist. Grundsätzlich ist m.E. keine persönliche Vorsprache notwendig, aber man macht es sich unnötig schwer, wenn man nicht zumindest beim Erstantrag persönlich beim Jobcenter erscheint.

  • Ich war etwas irritiert, da der komplette Antrag zurückgeschickt wurde. Ich hätte erwartet, dass noch Formular XYZ gefordert wird. Aber Sie haben recht, von einer Ablehnung ist nirgends etwas zu lesen. Es wird nur geschrieben, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Danke für den Hinweis!

    Wenn ich also mit dem ursprünglichen (zurückgeschickten) Antrag zur Erstregistrierung gehe, ist mein Anspruch für Oktober nicht verfallen?

  • Der Antrag war nachweislich im Oktober gestellt. Der Anspruch gilt für den gesamten Oktober, da der Antrag auf den 01.10. zurückwirkt, § 37 Abs. 2 S. 2 SGB II. Ausnahme: Es lag ein Ausschlussgrund vor, z.B. Ende des Studiums irgendwann nach dem 01.10. oder Zuzug aus einer anderen Stadt...

    Die Beschäftigung sollte mitgeteilt werden. Das Einkommen, so es im November zufließt, wäre dann auf Leistungen im November anzurechnen. Für Oktober spielt die Beschäftigung keine Rolle.

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