hallo
kann mir jemand sagen, ob ich Über-/Rückzahlung meiner Nebenkostenabschläge aus 2016 insgesamt: +373,06€ 1. vom Amt als "Kapital" angerechnet werden dürfen?
2. Insbesondere, wenn der Leistungsbezug erst ab 10/2016 erfolgt ist??
In 2016 hatte ich kein Einkommen und habe von meiner Rente und Familienhilfe gelebt.
SGB XII - Nebenkostenrückzahlung
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pluto -
10. November 2017 um 21:08 -
Erledigt
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im Forum! Bitte etwas Geduld, kommen Antworten.
Habe dann mal das "Smiliy-Festival" bereinigt, schaffen wir auch ohne. -
Hallo,
das Nebenkostenguthaben mindert die aktuell zu zahlenden Leistungen des Sozialamts.
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danke Casa, im moment "muss" ich alles zurückzahlen... dann wäre das nicht zulässig und grenzt betrug seitens des amtes!
"mindern" heisst was genau bzw. wieviel? habe nur 3 von 12 monaten bezüge erhalten, d.h. 9 von 12 monaten alles selber finanziert. -
hallo Grace danke für dein willkommen... ich glaube ich habe Casa missverstanden. - habe ich nun Anspruch auf die selbst gezahlten vorschüsse oder nicht??
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Hallo,
du hast keinen Anspruch auf das Guthaben.
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Nein @Casa hat das nicht missverstanden. Selbst wenn du nur in drei von neun Monaten in Bezug warst, mindert es die zu zahlenden Leistungen. Andersherum würden auch Nebenkostennachzahlungen übernommen werden, egal wielang du vorher in Bezug warst.
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danke für eure antworten
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