Ankündigung von Sanktionen

  • Hallo

    Ich habe eine Frage.Heute habe ich Post bekommen von meiner Sachbearbeiterin wegen der Zurücksendung von Stellenangeboten.Sie schickt von Zeit zu Zeit Bewerbungsvorschläge und ich muss dann einen Zettel bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken an das JC.
    Oft bringe ich wenn es geht die Zettel persönlich dort vorbei dieses mal habe ich die per Post geschickt.
    Zudem mache ich davon eine Kopie dsmit ich beweisen kann das ich mich beworben habe.
    Das habe ich auch dieses msl gemacht und die Orginale in die Post gegeben.Heute dieser Brief ich hätte bis zum 21.11. Zeit bei Ihr mit einer Stellungname vorzusprechen und die Bewerbungsblätter mitzubringen.Sonst würde Sie eine Sanktion verhängen.

    Seitdem ich diese SB habe gibt es nur Ärger und Sie setzt mich extrem unter Druck.Ich bewerbe mich ständig auch die auf Angebote die Sie mir schickt
    Jetzt weis ich echt nicht was ich machen soll und habe Angst.Ich habe die Orginale doch weggeschickt.

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Beim ALG II hast du meist Sachbearbeiter und Arbeitsvermittler. Kann durchaus sein, dass die Post zum Sachbearbeiter gegangen ist und dort abgheftet wurde, obwohl die Post zum Arbeitsvermittler gemusst hätte. Aber wenn du den Nachweis hast, dass du dich dort beworben hast, bzw. eine Kopie dieser Unterlagen hast, dürfte dir eigentlich nichts passieren. Im Zweifelsfall bei der Firma eine Bestätigung anfordern, dass die Bewerbung dort eingegangen ist (bitte nur, wenn du bereits eine Absage bekommen hast, nicht während des laufenden Bewerbungsverfahrens).

  • Das ist die Arbeitsvermittlerin .Die SB in Geldangelegenheiten wenn ich da Post bekomme kann ich auch anrufen und komme super mit ihr klar.Die andere habe ich seit dieses Jahr Mai und seitdem ich sie habe ,habe ich echt nur Ärger.
    Meist bewerbe ich mich zuerst telefonisch und später nehme ich zum Bewerbungsgespräch meine Unterlagen mit.
    Bislang ist aus diesen Jobs noch nichts gescheites herausgekommen.

  • Die haben nur 3 Tage in der Woche auf ausserhalb der Sprechzeiten sind die nicht zu sprechen.

    Aber selbst wenn ich die anrufe bezweifele ich sehr ihr Verständnis.Die hat nämlich leider keines.

  • Du sollst auch deine Sachbearbeiterin (Geldangelegenheiten) anrufen, nicht die Arbeitsvermittlerin.

  • Danke ja das kann ich machen.Vielleicht sind die beiden Schreiben ja wirklich bei Ihr gelandet.
    Wie schreibt man denn so eine Stellungnahme an das JC?
    Ich möchte nichts falsch machen vorallem ich hatte das wirklich noch nie.

    Kann man eigentlich eine andere Arbeitsvermittlerin verlangen?

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