Fahrtkosten Ausbildung Verheiratet

  • Hallo,
    Ich bin so froh das ich ein Forum gefunden habe wo mir geholfen werden kann.

    Zur unserer Gesichte:
    Mein Ehemann kommt aus dem Ausland, seine Ausbildung aus dem Ausland wird in Deutschland nicht anerkannt. Nach einigen Jahren zeitlich begrenzten Job hier und dort in der Gastro haben wir uns entschieden das es dass beste wäre wenn er wider eine Ausbildung in seinen Alten Beruf macht und so später dann ein festen Job bekommt. Das Arbeitsamt hat uns keine Hoffnung gegeben da er sprachlich noch Probleme hat, wir hätten keine andere Wahl er müsste weiterhin als Saisonarbeiter weiter machen. Aber wir hatten Glück, eine sehr gute International erfolgreiche Firma wurde auf Ihm anhand seiner Arbeits Zeugnisse aus dem Ausland Aufmerksam und Sie haben Ihm eine Ausbildung in seinen Alten Job angeboten. Mit der Hilfe der Firma macht er jetzt eine assistierte Ausbildung,neben der Ausbildung bekommt er noch parallel Hilfe in Sprache und der nötigen Fächer.
    Mein Ehemann ist nur am Wochenende Zuhause, in der Woche wohnt er im Internat Welches um die 450 km von uns entfent ist. ich selber war bis zu diesen Monat in Elternzeit wir haben eine Tocher die bald 2 wird. Vor ca 2 Wochen war ich bei einer Berufsberaterin die mich praktisch für noch ein Jahr "Freigestellt" hat damit ich mich um die kleine kümmer bis sie in die Kita kommt. Selbst mit dem Elterngeld war das sehr schwer über die Runden zu kommen nun wird es noch schwerer da ich harz 4 bekommen werde. Mein Mann fährt jede Woche ca 1000 km für einmal hin und einmal zurück zusammen. Ein Teil der Fahrt ca 80 Euro für eine Woche werden von der Ausbildungstelle übernommen.

    Meine Frage : haben wir Anspruch auf Fahrtkosten? wenn ja. Was genau müssen wir da machen?

    Danke schonmal in Vorraus.

    LG Sofia

  • Guten Abend,

    vielen Dank für die Rückmeldung,
    das ist unser gemeinsames Kind.
    Wir haben bis jetzt die Fahrtkosten erst einmal erstattet bekommen. Angegeben haben wir das noch nicht,ehrlich gesagt wusste wir es auch nicht das wir es angeben müssen. Das bedeutet ja dass wir noch weniger haben werden wie jetzt schon wenn wir das angeben sollten. das sind dann etwa 360 euro Monat weniger. Wie soll das gehen, wir sind jetzt schon so verzweifelt :(

    LG

  • Das beantwortet nicht die Frage ob es sein Kind ist. Möglicherweise steht ihm aus diesem Grund ein Daueraufenthaltsrecht zu.

    Möglicherweise ist er auch Flüchtling und kann Berufsausbildungsbehihilfe bekommen.

  • es ist sein kind.Nein er ist kein Flüchtling,sondern hat ein Aufenthalt wegen Familien Zusammenführung bekommen. es ist schon möglich das Ihm ein unbefristetes Aufenthalt zusteht. Wir haben erst in einpaar Monaten einen Termin bei der Ausländerbehörde. Berufsausbildungshilfe könnte ihm derzeit nicht zustehen weil wir die gewünschten Unterlagen nicht zusammen bekommen. Er hat kein Kontakt zu seiner Familie, seine Mutter ist verstorben,eine Sterbeurkunde wird benötigt,die er nur besorgen kann wenn er selbst dort hin reist. Was in unseren Finanziellen Zustand nicht möglich ist, auch wird eine Einkommens bescheinigung von sein Vater verlangt die nicht möglich ist zu bekommen,da er halt kein Kontakt zu ihm hat.

  • Wenn er schon 15 Monate in Deutschland geduldet ist, kann er Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Ebenso, wenn er hier 5 Jahre erwerbstätig war.

    Auf die Unterlagen der Eltern kommt es nicht an, wenn er sich aus tatsächlichen Gründen nicht beschaffen kann. Bezüglich der Sterbeurkunde soll er sich nachweislich an sein Konsulat wenden und diese beantragen.

    Mit den entsprechenden Nachweisen die er hat und dem Nachweis, dass er sich gekümmert hat sowie dem Nachweis, dass er kein Geld von den Eltern erhält, kann er BAB bekommen. Es gilt § 68 SGB III.

    Gleichzeitig sollte ein Antrag auf ALG2 gestellt werden.

  • Alg2 wurde gestellt,der Antrag wurde auch berechnet. Statt Ausbildungsbeihilfe bekommen wir Alg2. Nun zu meiner Frage zurück,Ist es den möglich ggfs noch Fahrtkosten dazu beantagen ?

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