Hallo Leute,
folgender Fall:
Mieter M der die letzten 10 Jahre ALG II Empfänger war, befindet sich nun wieder seit 6 Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis und ist somit nicht mehr auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen.
Bei Durchsicht seines Mietvertrages wurde nun ersichtlich, dass M (Zahlung der Miete über Jobcenter) die letzten 10 Jahre eine zu hohe Mietzahlung geleistet hat, da die tatsächliche Quadratmeter-Zahl deutlich von der im Mietvertrag angegebenen abweicht. Der Vermieter hat nun die Auszahlung der Überzahlung bereits an M veranlasst.
Darf M das Geld ganz oder teilweise behalten oder hat er es an das Jobcenter zurück zugeben?
Falls es zurück zugeben ist: Nur auf Nachfrage des Jobcenters?
Gibt es Verjährungsfristen für diesen Fall, so dass nur ein Teil zurück gezahlt werden muss und wenn ja, welche Fristen sind das?
Vielen Dank für eure Unterstützung.