Fragen zum Schonvermögen

  • Hallo alle zusammen,

    schön das ich diese Forum gefunden habe, bestimmt bekomme ich hier ein paar Antworten auf meine Fragen.

    Ich habe zwar schon ein bisschen im Internet recherchiert, doch es sind einige fragen offen geblieben.
    Folgendes: Ich mache momentan eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung die ich voraussichtlich im Juni 2018 (hoffentlich) erfolgreich abschließen werde, mein Arbeitsvermittler hat mir damals gesagt das ich nach der Umschulung einen weiteren Monat Arbeitslosengeld bekomme und sollte ich dann keinen Job haben in das Hartz 4 Programm falle.
    Meine frage ist wie läuft das mit dem sogenannten Schonvermögen, ich habe zwar gelesen das man 150 € pro Lebensjahr behalten darf, aber wie ist das denn dann bei Ehepaaren, zählt da der doppelte Betrag?

    Beispiel: Meine Frau und ich, beide 42 Jahre haben auf dem Sparbuch 11.000€ angespart, meine Frau ist Berufstätig und das Sparbuch läuft bisher nur auf meinem Namen ( wir werden das Sparbuch aber jetzt umschreiben lassen), sollte ich nächstes Jahr keinen Job finden, wird das Schonvermögen dann uns beiden angerechnet, also das jeder 6300€ angespart haben darf und wir damit ein "vermögen" von 12600€ besitzen dürfen ohne das wir diese aufbrauchen müssen?
    Die weitere Frage wäre, wie weit wird das Vermögen zurück verfolgt, also für welchen Zeitraum fordert das Amt die Nachweise ( Sparbuch/ Kontoauszüge usw.) zurück??

    Ich bin euch im Vorfeld schon mal dankbar für die Antworten!!

  • Wenn nur deine Frau Inhaberin des Sparbuches ist, wird das Schonvermögen auch nur ihr zugerechnet.

    Besser ist es, wenn jeder von euch ein eigenes Sparbuch hat oder ihr als gemeinsame Sparbuchinhaber verzeichnet seid.


    Zusätzlich zu den 150 € pro Lebensjahr steht jedem von euch ein Freibetrag von 750 € für Anschaffungen zu sowie ein angemessenes KfZ bis zu einem Wert von 7500 €.

  • wir werden das Sparbuch aber jetzt umschreiben lassen


    Wenn ihr das nur wegen deinem ALG II-Antrag macht, ist es unnötig.
    Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft.
    Ihr müsst im Antrag eure gesamten Ersparnisse und Einkünfte offenlegen. Es spielt keine Rolle, wer Inhaber des Sparbuchs ist.

    ich habe zwar gelesen das man 150 € pro Lebensjahr behalten darf, aber wie ist das denn dann bei Ehepaaren, zählt da der doppelte Betrag?
    Meine Frau und ich, beide 42 Jahre haben


    § 12 Abs. 1 SGB II: Vom Vermögen sind abzusetzen
    1. ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner ...
    4. ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.

    Zitat von Ellipi

    Die weitere Frage wäre, wie weit wird das Vermögen zurück verfolgt, also für welchen Zeitraum fordert das Amt die Nachweise ( Sparbuch/ Kontoauszüge usw.) zurück??


    In der Regel sind mit dem Antrag die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen.

    Zurück verfolgt wird euer Vermögen aber viel weiter. Es erfolgt ein Datenabgleich nach § 52 SGB II.
    Sollte ihr in den letzten 10 Jahren eine größere Schenkung gemacht haben, siehe § 528 Abs. 1 und § 529 BGB. Es geht hier nicht um Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke, sondern um Schenkungen von mehreren tausend Euro oder Immobilien.

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