Hallo alle zusammen,
schön das ich diese Forum gefunden habe, bestimmt bekomme ich hier ein paar Antworten auf meine Fragen.
Ich habe zwar schon ein bisschen im Internet recherchiert, doch es sind einige fragen offen geblieben.
Folgendes: Ich mache momentan eine vom Arbeitsamt finanzierte Umschulung die ich voraussichtlich im Juni 2018 (hoffentlich) erfolgreich abschließen werde, mein Arbeitsvermittler hat mir damals gesagt das ich nach der Umschulung einen weiteren Monat Arbeitslosengeld bekomme und sollte ich dann keinen Job haben in das Hartz 4 Programm falle.
Meine frage ist wie läuft das mit dem sogenannten Schonvermögen, ich habe zwar gelesen das man 150 € pro Lebensjahr behalten darf, aber wie ist das denn dann bei Ehepaaren, zählt da der doppelte Betrag?
Beispiel: Meine Frau und ich, beide 42 Jahre haben auf dem Sparbuch 11.000€ angespart, meine Frau ist Berufstätig und das Sparbuch läuft bisher nur auf meinem Namen ( wir werden das Sparbuch aber jetzt umschreiben lassen), sollte ich nächstes Jahr keinen Job finden, wird das Schonvermögen dann uns beiden angerechnet, also das jeder 6300€ angespart haben darf und wir damit ein "vermögen" von 12600€ besitzen dürfen ohne das wir diese aufbrauchen müssen?
Die weitere Frage wäre, wie weit wird das Vermögen zurück verfolgt, also für welchen Zeitraum fordert das Amt die Nachweise ( Sparbuch/ Kontoauszüge usw.) zurück??
Ich bin euch im Vorfeld schon mal dankbar für die Antworten!!