Hallo zusammen,
ich habe noch Ende September 2017 die Leistungen für den Monat Oktober erhalten.
Am 4.Oktober habe ich eine Stelle angenommen, von der ich am 30.10. das Gehalt erhalten habe.
Dieses Gehalt ist meines Empfindens für den Monat November gedacht und sollte somit nicht mit den bereits gezahlten Leistungen vom Oktober anzurechnen sein.
Die Überzahlung wird noch einmal geprüft nach eigener Stellungnahme.
Ich bin sehr dankbar für Argumentationhilfen, so dass ich die bereits gezahlten Leistungen nicht zurückzahlen muss.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Vielen Dank