Überzahlung - Rückzahlung erforderlich ?

  • Hallo zusammen,

    ich habe noch Ende September 2017 die Leistungen für den Monat Oktober erhalten.
    Am 4.Oktober habe ich eine Stelle angenommen, von der ich am 30.10. das Gehalt erhalten habe.

    Dieses Gehalt ist meines Empfindens für den Monat November gedacht und sollte somit nicht mit den bereits gezahlten Leistungen vom Oktober anzurechnen sein.

    Die Überzahlung wird noch einmal geprüft nach eigener Stellungnahme.

    Ich bin sehr dankbar für Argumentationhilfen, so dass ich die bereits gezahlten Leistungen nicht zurückzahlen muss.
    Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

    Vielen Dank

  • Hallo :)

    Dein Widerspruch wird kaum Aussicht auf Erfolg haben, denn das Gehalt ist immer im Zuflussmonat anzurechnen.

  • Hallo,

    Dieses Gehalt ist meines Empfindens für den Monat November gedacht

    wie kommst Du denn auf diese Idee? Das Gehalt ist eine Vergütung für geleistete Arbeit und wird im Nachhinein Ende des des Monats gezahlt. Es ist also die Bezahlung für Deine Arbeit im Monat Oktober und hat nichts mit dem nachfolgvenden Monat zu tun.

    Wie bass schon geschrieben hat: Du hast im gleichen Monat zwei Leistungen erhalten und mußt einer der Leistungen, nämlich das ALG II, zurückzahlen. Ein Widerspruch dagegen wird nicht erfolgreich sein.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!