Ich erhalte seit Oktober BAB mit einem errechneten Bedarf von 428 Euro Fahrtkosten.
Da ich aber im Oktober noch Hart4 erhalten habe und auch im November. Wird ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter erhoben.
Darf das Jobcenter die Fahrtkosten mit verrechnen bzw. bis 31.12 blockieren die Auszahlungen ?