Anhörung zur möglichen Sanktion

  • Hallo,

    anhand der unzähligen Informationen Deinerseits: eher nein.

    Wir sind keine Wahrsager - also mußt Du schon ein bißchen mehr erzählen. Zum Beisdpiel, warum Du die Ma0nahme nicht gemacht hast. Wäre schon mal ein Anfang...

    Gruß!

  • Hallo,

    die Begründung wird in keinem Fall ausreichend sein, um eine Sanktion zu vermeiden.

    Es mag sein, daß es Dir schlecht geht - aber die reine Behauptung als solches reicht garantiert nicht aus.

    Du solltest überlegen, ob Du nicht eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen solltest. Dort kann man Dir vielleicht eher helfen als in irgendwelchen ALG-II-Foren, in denen Deinerseits dann auch nur sehr knappe Infos und Antworten kommen.

    Gruß!

  • Ja genau..

    Ich bin nicht hingegangen weil es für mich einfach sinnlos erscheint


    Dann wirst du wohl nicht um die Sanktion drum herum kommen.


    Wann sollte die Maßnahme beginnen?

  • Ich musste schon 3 Maßnahmen in der Vergangenheit machen..

    Ich weiß wie es dort läuft, und alles was dort "gelernt" wird, ist für mich nichts neues..

    Es liegt bei mir an anderen Dingen, die ich auch nicht gerne öffentlich besprechen will..

  • Das beantwortet nicht meine o.g. Frage.

    Du wirst die Sanktion wohl in Kauf nehmen müssen, da nicht du entscheidest ob eine Maßnahme sinnvoll ist oder nicht, sondern der Arbeitsvermittler. Oftmals ist es so, dass man in zahlreiche Maßnahmen kommt, um sich an einen strukturierten Tagesablauf zu gewöhnen. Dies könnte auch in deinem Fall zu sein.

    Aber wie @Corinna schon gesagt hat, solltest du dich erstmal in ärztliche Behandlung begeben und den Arbeitsvermittler davon in Kenntnis setzen.

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