Überzahlung - Zuflussmonat

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

    Folgender Sachverhalt:

    Mein Mann hat Ende August eine Arbeit aufgenommen. Laut dem JC stehen uns keine weiteren Leistungen zu da er zu viel verdient. Soweit auch alles gut.
    Jetzt ist es so das wir für September noch Leistungen bekommen haben. Diese waren am 31.8 auf dem Konto.
    Mein Mann hat für die paar Tage, die er im August gearbeitet hätte, am 15.09 seinen Lohn bekommen.
    Da das JC die Leistungen zu diesem Zeitpunkt eingestellt hatte, kam im september keine weiter Zahlung von denen.

    Jetzt möchten Sie, dass wir einen Betrag X zurückzahlen, da mein Mann im september den Lohn bekam.
    Begründen zum sie dies mit dem Zuflussprinzip.
    Nun haben wir auf dem Anhörungsbogen angegeben, dass wir keine Leistungen im September erhalten haben und daher kein Zufluss stattgefunden hat.

    Jetzt kam ein Schreiben zurück, dass wir doch zahlen müssen, weil die Leistung die am 31.8 eingegangen ist, FÜR September war. Auf telefonischer Rückfrage würde mit das nochmal bestätigt aber eine Erklärung habe ich nicht bekommen.

    Nun bin ich total verwirrt denn laut meinen Recherchen gilt folgendes:
    Es zählt der Zeitpunkt, wann das Geld tatsächlich zur Verfügung stand.
    Und tatsächlich stand der Lohn erst Mitte September zur Verfügung.

    Kann mir jemand nun sagen was jetzt stimmt? Ich bin völlig verwirrt.

    Danke

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  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Es gilt hier in der Tat das Zuflussprinzip. Ihr habt die ALG II Leistungen für den Monat September Ende August erhalten. Das Einkommen deines Mannes wird auf die Leistungen für den Monat September angerechnet. Somit ist die Rückforderung korrekt.

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