Hallo liebes Forum,
meine Schwester bezieht eine kleine Rente und lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Hartz 4 - Empfänger. Nun hat meine Schwester einen höheren 5 stelligen Betrag geerbt. Wie lange muss meine Schwester für Ihren Partner den Lebensunterhalt bestreiten? Die Grundfreibeträge (Schonvermögen) liegen insgesamt für beide bei ca. 21.000 €. Wird das Erbe bis zu dem Freibetrag abgeschmolzen oder wird alles vom Jobcenter abgezogen? Ich las von 6 Monaten, die meine Schwester von dem Erbe zahlen müßte. Ihr Partner ist doch während der 6 Monate vom Jobcenter abgemeldet, das Erbe wäre danach doch als Vermögen zu rechnen und dann kann meine Schwester doch bspw. eine Riesterrente mit dem Betrag, der über dem Schonvermögen liegt, anlegen?
LG
Michael