Sagen wir jemand erhält ~800€ / Monat vom Amt zum leben als ALG II Bezieher.
Doch dann wird er sanktioniert und das Geld wird auf Unterkunft und Heizung begrenzt sprich es werden jeden Monat nur noch ~400 für's Wohnen gezahlt.
Das macht 400/800€
Wenn der Empfänger sich nun geringfügige Arbeit sucht und sagen wir mal 400€ verdient,
wie viel wird dann abgezogen? (vom Amt) bzw. angerechnet?
Gelten da dann die selben Regeln wie für nicht-sanktionierte? Da wäre es ja so, dass bei 400€ Einkommen gaaaaanz, gaaaaanz grob ca. 150€ übrig bleiben (genauer Wert ist egal)
Greift dieses Prinzip der normalen Abzüge dann
oder
darf man abzugfrei verdienen bis zu dem Betrag (in diesem Beispiel ~800€/Monat)?
Denn irgendwie macht es ja Sinn, dass man neben vollen Hartz-IV Bezug nicht noch voll abzugfrei dazu verdienen darf,
aber was wenn man eh sanktioniert ist und dementsprechend Einkommensmäßig unter dem Hartz-IV - Satz liegt?
Würde mich sehr interessieren was ihr dazu sagt
Ich hoffe die Frage war verständlich formuliert!
vorab schonmal dankeschön für jede bemühte Antwort !:))