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Leitsatz
Eine Sperrzeit wegen unzureichenden Eigenbemühungen tritt auch ein, wenn der Leistungsberechtigte die durch Eingliederungsvereinbarung wirksam konkretisierten Eigenbemühungen im Einzelfall vornimmt, aber nicht fristgerecht nachweist.
A. Problemstellung
Das BSG hatte zu entscheiden, ob und inwieweit bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Sperrzeit festzustellen bzw. die Bewilligung von Arbeitslosengeld aufzuheben ist, wenn er die erforderlichen Eigenbemühungen nicht fristgerecht nachweist. Dabei ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung wirksam ist. Des Weiteren befasste sich das BSG mit dem Problem, ob einem Leistungsberechtigten vor dem Hintergrund des im Sozialrecht herrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes der Nachweis von Eigenbemühungen abzuverlangen ist. ........
BSG 11. Senat, Urteil vom 04.04.2017 - B 11 AL 19/16 R
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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