Neuer Heizkostenspiegel für 2017
Das BSG bestimmt in ständiger (auch häufig ignorierter) Rechtsprechung, dass
die jeweiligen Werte des Heizkostenspiegels eine Nichtprüfungsgrenze darstellen.
Das bedeutet: bis zu den jeweiligen Werten sind die Heizkosten immer angemessen.Heizkosten können erst dann als unangemessen gelten, wenn der obere Grenzwert
des lokalen bzw. bundesweiten Heizspiegels überschritten ist. Dabei ist von der jeweils als abstrakt geltenden angemessenen Wohnungsgröße und auf den Wert der abstrakt als angemessenen Wohnfläche geltenden qm auszugehen
(BSG v. 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R; BSG v. 4.6.2014 - B 14 AS 53/13 R).
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