Bandscheibenvorfall - nicht vermittelbar

  • Hey meine Lieben ich leide am Bandscheibenvorfall, war auch diesbezüglich in der Reha (Rentenversicherung) , dort wurde alles nachgewiesen!

    -Habe hinterher eine Umschulung zum Tontechniker bekommen (über die Rentenversicherung)
    -Arbeite jetzt in einem Minijobsverhältniss 9 std die Woche (funktioniert auch) und ist auch im Tontechnischen Bereich (jedoch keine anstrengende Arbeit)
    -Kann aber in dem Bereich keine Vollzeitätigkeit finden, geschweige das ich das 8 std hinbekomme mit meiner kaputten Bandscheibe.

    -Meine Sachbearbeiterin ist auch überfordert im Bereich Tontechnik, und ich spüre das die mir auch nicht wirklich helfen können und keine Jobs finden.

    -Nun Frage ich mich, bin ich noch vermittelbar? Ich kann ja nicht JEDE zumutbare Arbeit annehmen, und geschweige 8 std täglich arbeiten.

    -Die Sachbearbeiterin meinte nur, es sind ja schon 4 jahre vergangen und sie kommen mit ihrer Selbständigkeit auch nicht voran. Wir werden andere Zügel in Angriff nehmen meinte Sie nur. Also das ich mich für was anderes bewerben sollte...

    Was ist wenn ich die andere Arbeit nicht ausführen kann und 8 std nicht arbeiten kann?? Was passiert dann?

  • Nein, noch nicht! Die Sachbearbeiterin redet von: Das Verfahren mit der Rentenversicherung is nicht abgeschlossen, die Rentenversicherung ist für dich zuständig, LOL! Und die Rentenversicherung sagt, wir haben dir eine Umschulung gegeben, jetzt is das Jobcenter für dich zuständig! Wir haben getan was wir konnten!

    Seit dem ich das gehört habe...wie die mit mir rumspielen, wurde mir vieles klar...wie das hier abläuft in Deutschland! Die haben alle garkein bock auf uns (das mal am Rande)

    Wird das passieren nach 4 jahren? Amtsartzt Jobcenter oder wie? oder muss ich selbe antrag stellen, falls es dazukommt das sie mir was andrehen wollen!?

  • Hallo,

    wie das hier abläuft in Deutschland!

    eine vollkommen unnötige pauschale Äußerung Deinerseits. Bitte unterlasse solche sinnlosen Äußerungen und beschränke Dich auf sachliche Antworten und Bemerkungen. Du erwartest ja schließlich auch von uns eine sachliche Hilfe.

    RV und Jobcenter sind zwei unterschiedliche Baustellen. Stelle bei dem Jobcenter einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit.

    Gruß!

  • Hallo,

    der Amtsarzt wird feststellen, wie es um Deine Erwerbsfähigkeit steht. Das Jobcenter ist an diesem Ergebnis gebunden, kann also z.B. nicht von Dir verlangen, vom Amtsarzt als unzulässig angesehene Tätigkeiten auszuüben.

    Allerdings kann das auch Auswirkungen auf die von Dir angedeutete Selbstständigkeit haben.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!