hallo,
ich habe im September eine Egv für eine Maßnahme unterschrieben.
Ich war ein Tag dort und danach ging es nicht mehr. Ich muss dazu sagen, ich habe eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. (Borderline), Angststörung, waschzwang, posttraumatische Belastungsstörung und Dissoziation. Ich fühle mich absolut nicht Arbeitsfähig, mein Sachbearbeiter sieht das leider anders. Ich habe 2 Kinder 6&3 jahre, davon ist eines pflegebedürftig.
Ich habe mich leider nur 2 wochen krankschreiben lassen, aufgrund meiner panischen Angst vor Ansteckung beim doc, ich konnte dort einfach nicht hin.
Nun habe ich ne Androhung von 30% Sperre und kann mich zum Sachverhalt äußern.
Macht das Oberhaupt Sinn & wie begründe ich am besten?
LG fanjora