Hallo Leidgenossen!
Ich befinde mich derzeit nach meinem Studiumsende bei der Jobsuche und wollte gerne als Überbrückung bis zur Aufnahme meines ersten Jobs ALG2 beziehen. Ich wohne derzeit bei meiner Mutter und nun wurde seitens des Jobcenters mit Verweis auf § 9 Absatz 5 SBG II der Antrag abgelehnt. Ich bin über 25 Jahre alt. Hat da ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
In § 9 Absatz 5 SGB II steht ja, es wird "vermutet" blabla... Diese Vermutung sollte ich dementsprechend doch auch widerlegen können? Hilft da ein Schreiben meiner Mutter, dass sie mich defintiv nicht finanziell unterstützt? Eigentlich hätte ich ja schon stutzig werden sollen, als sie Lohnabrechnungen meiner Mutter angefordert haben...
Vielen Dank schon mal!