Hallo erstmal
Habe eine Frage: Wenn eine Weiterbildung nicht vom Arbeitgeber gefordert wird, können dann trotzdem die Weiterbildungskosten als Abzug vom Einkommen angerechnet werden?
Zum Beispiel bei der Manuellen Therapie bei Physiotherapeuten?
Falls ja: Lässt sich da auch nachträglich noch was machen, wenn man die Kosten nicht rechtzeitig angegeben hat?
Und falls nein: Wenn man sich die Weiterbildung fördern lässt - in dem Fall durch die Sächsische Aufbaubank - und somit nach Abschluss der Weiterbildung die Hälfte zurück erstattet bekommt, wird das Geld dann in den Monat, in dem es auf's Konto eingeht als Einkommen angerechnet?
Danke schon mal im Voraus
Die Kirsche