Alles anzeigenSG Dortmund: Hausverbot in einem Jobcenter nur bei massiver oder
nachhaltiger Störung (aber nicht um sich Beistände vom Hals zu halten)
Die Kollegen von Aufrecht e.V. aus Iserlohn, hatten in der Wartezone
des Jobcenters Märkischer Kreis ein Foto von einem aus
datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstandenden Vordruck der Behörde
gemacht, obwohl in den Räumen des Jobcenters ein allgemeines Verbot von
Lichtbildaufnahmen besteht. Das Jobcenter hatte deswegen ein Hausverbot
über mehr als 18 Monate verhängt und damit versucht die
Beistandstätigkeit massiv einzuschränken. (SG Do v. 09.11.2017 - S 30
AS 5263/17 ER).Herzlichen Glückwunsch an die Kollegen! Diese selber dazu:
Sozialgericht Dortmund - Hausverbot im Jobcenter ausgesetzt
und der Vorgang bei Beck-Aktuell:
Kein Hausverbot wegen Fotografierens eines Behördenvordrucks im Jobcenter
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