ALG II - Dezentrale Warmwasserversorgung und Fragen

  • Hallo,

    Ist der Anspruch auf Mehrbedarf von Warmwasser (dezentrale Wasserversorgung), also Boiler laut § 21 Abs. 7 was anderes als die vom Jobcenter schon gezahlten Nebenkosten für
    Wasser?

    Bis zu welchem Datum kann ich diesen Anspruch r§ckwirkend geltend machen? Habe was vomJuni 2011 gehört. Stimt das ?

  • Im Bescheid steht, ob dir der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserversorgung gewährt wurde.

    Schaue erstmal nach, ob dieser in die Berechnung eingeflossen ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!