Geld vom ALG II Schonvermögen für MPU abheben

  • Hallo Zusammen ,

    Ich bin neu hier und habe noch nie Hartz 4 bezogen.

    Allerdings habe ich noch einige Fragen die ich nicht beim Jobcenter fragen kann bzw. möchte, weil ich nicht weiß ob ich auch wirklich gut beraten dort wäre...

    Ich hoffe das mir hier vieleicht jemand weiterhelfen kann ....

    Frage 1

    Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein verloren und muss um ihn wieder zu erlangen eine MPU mit Abstinenz Nachweis erbringen.

    Ich wohne sehr ländlich was mir die Jobsuche so gut wie unmöglich macht, da ich auf öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bin, die leider so begrenzt fahren , das realistisch gesehen mir es kaum möglich macht , überhaupt einen Job zu finden , den ich auch zuverlässig erreiche und wieder nach Hause komme , ohne Stunden lang auf Anschlussbusse warten zu müssen bzw auf jemanden angewiesen wäre der mich mitnehmen / abholen kann, weil gar kein bus mehr fährt .
    Die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schließen von vorne herein alles aus wo ich länger als bis 18 Uhr arbeiten müsste, also Schichten kann ich nicht arbeiten weil ich unter der Woche ab 18:20h - 5:25h weder zur noch von der Arbeit nachhause kommen könnte.
    Samstag komme ich von zuhaus überhaupt nicht weg .... oder in den nächst zentraleren Ort mit besserer Verbindung.

    Fakt ist einfach um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen , brauche ich meinem Führerschein wieder.
    Ein Umzug ist gesundheitlich nicht zumutbar und würde auch lt Amt nicht übernommen werden, da der Radius zu gering wäre.

    Da ich nicht langzeitarbeitslos sein möchte, würde ich in den saueren Apfel beißen und mein Schonvermögen für die Wiedererlangung des Führerscheins anzugreifen.
    Dies umfasst ca. 650€ für die Abszinenznachweise (Urinkontrollen)
    600-800€ für die Vorbereitung durch einen verkehrspsychologen auf die MPU und 550€ für die MPU selbst.

    Ich wäre dann zwar komplett pleite, aber einen anderen weg sehe ich nicht um aus dem Hartz 4 Kreislauf wieder herauszukommen .

    Nun die Frage die mich beschäftigt:
    Darf ich mein Schonvermögen den auflösen und das Geld für die mpu ausgeben ? Oder verlangt das Amt dann dass ich von dem Geld bei Auflösung vorrangig leben muss und kürzt bzw streicht mir den monatlichen Regelsatz bis zu einem rechneten Zeitpunkt bis ich wieder Anspruch habe ?

    Darf ich mein Sparvermögen auflösen mit dem Ziel schneller wieder erwerbsfähig zu werden ?

    Dürfte ich zB auch für Rechnungen wie Stromnachzahlung Geld vom Schonvermögen abzwacken wenn ich sonst nicht in der Lage wäre diese Rechnung zu begleichen ohne eine Stromsperrung befürchten zu müssen?

    Oder aus gesundheitlichen Gründen mir ein Bett mit einer angemessenen Matratze kaufen müste, falls es notwendig werden würde, da ich kein Bett besitze und auf dem Sofa schlafe. Was wiederum mit 2 Bandscheibenvorfällen und zwei kaputten Hüftgelenken mit starker Arthrose gesundheitlich vieleicht in naher Zukunft nicht mehr zumutbar ist , und die Anschaffung eines Bettes mit rückenschonender Matraze notwendig werden sollte.

    Darf ich mein Schonvermögen für solche existenziellen Anschaffung- selbstverständlich mit entsprechenden Nachweisen der Rechnungen nur zu diesem Zweck auflösen oder habe ich rechtlich gesehen keine Möglichkeit Sparvermögen zu solchen Zwecken aufzulösen ohne mit dem Amt Schwierigkeiten zu bekommen ?


    2. Frage
    Aus finanziellen Gründen und auch aus platzgründen verkaufe ich Sachen die ich nicht mehr brauche oder mir nicht mehr passen auf eBay .
    Es sind ausschließlich gebrauchte Kleidung , Schuhe , oder Haushaltsartikel die mir gehören und auch von mir in der Vergangenheit angeschafft wurden , als die finanzielle Lage es noch zuließ.

    Die Verkäufe auf eBay sind auch ehr sporadisch so das man nicht pauschal sagen kann ,ich nehme 10€ oder 30€ im Monat damit ein. Oft ist es auch nichts. Und das eingenommene Geld nutze ich ja auch nicht um mich zu bereichern , sondern kaufe davon auch wieder Artikel für meinen Haushalt, die ich eben dringender benötige als die die ich verkaufe ....
    ZB Verkauf von Silikon Backformen weil ich eine Bratpfanne oder einen Wasserkocher notwendiger bräuchte.
    Oder auch Klamotten und schuhe die zeitgemäßer und passender sind als die die ich verkaufe.

    Nun verlangt das Jobcenter- trotz schriftlicher Erklärung - das ich einen nachweis über die verkauften Artikel erbringe.
    Zum einen weiß ich nicht genau wie ich diesen Nachweis erbringen soll das es sich um meine gebrauchten Sachen handelt , und wie soll ich am besten Vorgehen damit mir nicht willkürlich unterstellt wird es handelt sich vieleicht nicht um meine Sachen weil ich zB eine Herrenjacke oder Herren T-Shirt einstelle ....?
    Die ich früher aber wirklich selbst getragen habe und sie mir einfach gefallen haben , weil ich stärker gebaut war und Herrenkleidung zum Teil besser gepasst hatte.

    Jemand da einen Tipp für mich wie ich das belegen kann das ich ich meine eigenen Sachen verkaufe und nicht Sachen von anderen um mich bereichern und keine Sanktionen oder Kürzungen durch das Jobcenter unterstellt und erlassen zu bekommen ?

    Ich hoffe mir kann jemand zu den beiden Fragen irgendwie weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte gemacht und kann mir Tips geben oder Angaben zur Rechtslage machen

    Viele liebe Grüße und danke vorab.

  • Hallo,

    Darf ich mein Schonvermögen den auflösen und das Geld für die mpu ausgeben ?

    ja. Was Du mit Schonvermögen machst, ist ausschließlich Deine Sache.

    Nun verlangt das Jobcenter- trotz schriftlicher Erklärung - das ich einen nachweis über die verkauften Artikel erbringe.

    Das Jobcenter dürfte von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgehen. Weise anhand der Verkäufe und der Angebotstexte nach, daß es sich um bereits benutzte Artikel handelt, die sich offenichtlich aus Deinem Besitz handelt.

    Und das eingenommene Geld nutze ich ja auch nicht um mich zu bereichern , sondern kaufe davon auch wieder Artikel für meinen Haushalt, die ich eben dringender benötige als die die ich verkaufe ....

    Das Argument taugt nun nicht unbedingt. Wenn Du aus Verkäufen Erlös erzielst, um damit für Dich Sachen zu kaufen, ist es nun mal eine Bereicherung für Dich und nichts anderes.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich hatte schon ernsthafte Bedenken das sobald ich etwas von meinem Schonvermögen, was ohnehin nur knapp über 2000€ liegt, auflöse und das Geld auf mein Konto auszahlen lasse - dann als anrechenbares Vermögen gewertet wird, und das Jobcenter mir quer kommt, und das Geld das gerade so für meinen Führerschein ausreicht, auf einmal angerechnet wird und vom Regelsatz abgezogen werden könnte.
    Weil das würde alles nur noch schwieriger machen je wieder mobil zu werden und einen vernünftigen Job zu finden, den ich unabhängig von sporadisch fahrenden öffentlichen Verkehrsmitteln ausüben kann.
    Das beruhigt mich ungemein das ich mir keine sorgen mehr machen muss, das ich von meinem restlichen ersparten wirklich meinen Führerschein wieder machen kann.
    Sonst komm ich aus diesem Teufelskreis wohl kaum in absehbarer Zeit wieder raus.


    Zu eBay -
    f

    Gewinn oder Bereicherung ist in meinen Augen wenn ich durch einen Verkauf mehr erhalte als dem tatsächlich Gegenwert oder mehr als ich vorab investiert habe.

    Aber das ist ja nicht der Fall.
    Das was ich letztlich verkaufe sind Klamotten die mir nicht mehr passen und sogar wenn gut erhaltene bis neuwertige Kleidungsstücke dabei sind , erzielen diese Artikel keinen Gewinn.
    Realistisch betrachtet zahle ich drauf ...
    ZB fast neue Turnschuhe von Nike die über 80€ neu gekostet haben , ich aber nicht wirklich mehr tragen kann , weil ich allgemein mit dem Laufen gesundheitliche Schwierigkeiten habe , und sie nur rumstehen - wurden für 4,52€ verkauft ....
    T-Shirts die mir zu klein sind oder mir einfach nicht mehr gefallen und fast wie neu sind , erzielen bei eBay gerade mal 1-3€ .... im Verhältnis zum Neupreis und dem guten Zustand in der sich die Klamotten befinden entspricht das nicht dem Zeitwert sondern liegt leider sehr weit darunter
    das fällt nach Definition nicht unter Bereicherung.
    Aber bei ALG2 zählt eben jeder Euro , und der erzielte Preis ist von Gewinn in meinen Augen sehr weit entfernt .


    Ich glaube es ist dann wohl besser lieber nichts mehr bei eBay oder ähnlichen Plattformen zu verkaufen ....
    Wenn ich mich für jedes Teil nur noch rechtfertigen muss , dann sind es die paar Euro im Monat nicht wert , jeden Monat beim Amt mit aller Gewalt belegen und beweisen zu müssen das ich weder ein Gewerbe noch neue Artikel habe....
    Irgendwie schade, aber den Aufwand wegen definitiv nicht wert Hab mal die letzten Monate gekuckt , das hat im Monat zwischen 3-17 € ausgemacht was über eBay verkauft wurde, und davon geht noch die eBay Provision ab ....

    Danke für den Hinweis und die vermutliche Sichtweise des Jobcenters und Beurteilung einer neutralen Person .

    Viele liebe Grüße und vielen Dank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!