Hallo Zusammen ,
Ich bin neu hier und habe noch nie Hartz 4 bezogen.
Allerdings habe ich noch einige Fragen die ich nicht beim Jobcenter fragen kann bzw. möchte, weil ich nicht weiß ob ich auch wirklich gut beraten dort wäre...
Ich hoffe das mir hier vieleicht jemand weiterhelfen kann ....
Frage 1
Ich habe vor einem Jahr meinen Führerschein verloren und muss um ihn wieder zu erlangen eine MPU mit Abstinenz Nachweis erbringen.
Ich wohne sehr ländlich was mir die Jobsuche so gut wie unmöglich macht, da ich auf öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen bin, die leider so begrenzt fahren , das realistisch gesehen mir es kaum möglich macht , überhaupt einen Job zu finden , den ich auch zuverlässig erreiche und wieder nach Hause komme , ohne Stunden lang auf Anschlussbusse warten zu müssen bzw auf jemanden angewiesen wäre der mich mitnehmen / abholen kann, weil gar kein bus mehr fährt .
Die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schließen von vorne herein alles aus wo ich länger als bis 18 Uhr arbeiten müsste, also Schichten kann ich nicht arbeiten weil ich unter der Woche ab 18:20h - 5:25h weder zur noch von der Arbeit nachhause kommen könnte.
Samstag komme ich von zuhaus überhaupt nicht weg .... oder in den nächst zentraleren Ort mit besserer Verbindung.
Fakt ist einfach um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen , brauche ich meinem Führerschein wieder.
Ein Umzug ist gesundheitlich nicht zumutbar und würde auch lt Amt nicht übernommen werden, da der Radius zu gering wäre.
Da ich nicht langzeitarbeitslos sein möchte, würde ich in den saueren Apfel beißen und mein Schonvermögen für die Wiedererlangung des Führerscheins anzugreifen.
Dies umfasst ca. 650€ für die Abszinenznachweise (Urinkontrollen)
600-800€ für die Vorbereitung durch einen verkehrspsychologen auf die MPU und 550€ für die MPU selbst.
Ich wäre dann zwar komplett pleite, aber einen anderen weg sehe ich nicht um aus dem Hartz 4 Kreislauf wieder herauszukommen .
Nun die Frage die mich beschäftigt:
Darf ich mein Schonvermögen den auflösen und das Geld für die mpu ausgeben ? Oder verlangt das Amt dann dass ich von dem Geld bei Auflösung vorrangig leben muss und kürzt bzw streicht mir den monatlichen Regelsatz bis zu einem rechneten Zeitpunkt bis ich wieder Anspruch habe ?
Darf ich mein Sparvermögen auflösen mit dem Ziel schneller wieder erwerbsfähig zu werden ?
Dürfte ich zB auch für Rechnungen wie Stromnachzahlung Geld vom Schonvermögen abzwacken wenn ich sonst nicht in der Lage wäre diese Rechnung zu begleichen ohne eine Stromsperrung befürchten zu müssen?
Oder aus gesundheitlichen Gründen mir ein Bett mit einer angemessenen Matratze kaufen müste, falls es notwendig werden würde, da ich kein Bett besitze und auf dem Sofa schlafe. Was wiederum mit 2 Bandscheibenvorfällen und zwei kaputten Hüftgelenken mit starker Arthrose gesundheitlich vieleicht in naher Zukunft nicht mehr zumutbar ist , und die Anschaffung eines Bettes mit rückenschonender Matraze notwendig werden sollte.
Darf ich mein Schonvermögen für solche existenziellen Anschaffung- selbstverständlich mit entsprechenden Nachweisen der Rechnungen nur zu diesem Zweck auflösen oder habe ich rechtlich gesehen keine Möglichkeit Sparvermögen zu solchen Zwecken aufzulösen ohne mit dem Amt Schwierigkeiten zu bekommen ?
2. Frage
Aus finanziellen Gründen und auch aus platzgründen verkaufe ich Sachen die ich nicht mehr brauche oder mir nicht mehr passen auf eBay .
Es sind ausschließlich gebrauchte Kleidung , Schuhe , oder Haushaltsartikel die mir gehören und auch von mir in der Vergangenheit angeschafft wurden , als die finanzielle Lage es noch zuließ.
Die Verkäufe auf eBay sind auch ehr sporadisch so das man nicht pauschal sagen kann ,ich nehme 10€ oder 30€ im Monat damit ein. Oft ist es auch nichts. Und das eingenommene Geld nutze ich ja auch nicht um mich zu bereichern , sondern kaufe davon auch wieder Artikel für meinen Haushalt, die ich eben dringender benötige als die die ich verkaufe ....
ZB Verkauf von Silikon Backformen weil ich eine Bratpfanne oder einen Wasserkocher notwendiger bräuchte.
Oder auch Klamotten und schuhe die zeitgemäßer und passender sind als die die ich verkaufe.
Nun verlangt das Jobcenter- trotz schriftlicher Erklärung - das ich einen nachweis über die verkauften Artikel erbringe.
Zum einen weiß ich nicht genau wie ich diesen Nachweis erbringen soll das es sich um meine gebrauchten Sachen handelt , und wie soll ich am besten Vorgehen damit mir nicht willkürlich unterstellt wird es handelt sich vieleicht nicht um meine Sachen weil ich zB eine Herrenjacke oder Herren T-Shirt einstelle ....?
Die ich früher aber wirklich selbst getragen habe und sie mir einfach gefallen haben , weil ich stärker gebaut war und Herrenkleidung zum Teil besser gepasst hatte.
Jemand da einen Tipp für mich wie ich das belegen kann das ich ich meine eigenen Sachen verkaufe und nicht Sachen von anderen um mich bereichern und keine Sanktionen oder Kürzungen durch das Jobcenter unterstellt und erlassen zu bekommen ?
Ich hoffe mir kann jemand zu den beiden Fragen irgendwie weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungswerte gemacht und kann mir Tips geben oder Angaben zur Rechtslage machen
Viele liebe Grüße und danke vorab.