Leistungen zurückzahlen wegen Umzug.

  • Hallo Zusammen,
    meine Lebensgefährtin bezieht Leistungen nach SGB II. Sie bekommt Wohngeld, nimmt an einen Lehrgang teil zur Förderung der deutschen Sprache und Einblicke in die Gastronomie. Dieser läuft bis 03/18. Gleichzeitig Leistungen für den Lebensunterhalt. Sie lebt mit 2 Kinder 1,5 Jahre in Deutschland. Die Kinder können aufgrund des Alters nicht eine Klasse zurückgesetzt werden und verstehen überhaupt nichts in der Schule. Sie kommen in 2018 in die 5. Klasse. Leider bekommen die Kinder in der jetztigen Schule keine Förderung. Die Dringlichkeit habe ich mit Zusendeung von Klausuren (max. Punktzahl 1= Note 6) nachgewiesen. Nach Beratung mit dem Schulamt, empfehlen diese eine Einschulung mit Möglichkeit der Förderung ab 2. Halbjahr 2018 in meiner Heimatstadt. Eine Rückzahlung des Lehrganges steht nicht im Raume, da sie dann mit dem Zug hinfährt.

    Ich mußte erstmal die Entscheidung des Jobcenters abwarten. Sie blieb letzte Woche aus. Letzte Woche hätten wir ihre alte Wohnung kündigen können mit Ablauf 02/18.
    Nun sagte man uns, das wir für 03/18 das Wohngeld zurückzahlen müssen. Einzug wäre ja im 02/18. Kann man da irgendwas machen? Immerhin ist die langsame Berabeitungszeit ja nicht durch uns verschuldet.

    Wenn ich die Förderung einbeziehe ist es doch sinnvoll, eine Unterstützung dahingehen zu bekommen? Zumal bei Einzug mit meinen Einkommensverhältnisse in meinen Haus keine Ansprüche mehr gegen das Jobcenter vorliegen. Ich habe zwar ein Haus, aber lebte dies als "Singlemann" und es müßen erstmal familientaugliche Investitionen getätigt werden. Eine zusätzliche Mietzahlung von 600,- EUR wären nicht möglich. Es gibt also 2 Möglichkeiten Einzug bei mir zum 2/18 mit Leistungsbezug von noch 3 Monate oder Umzug in 07/18 mit Leistungsbezüge für 7 Monate. Das würde also doch sogar vorteilhaft für das Jobcenter sein. Problem ist nur halt die Förderung. Durch einen Umzug hätten die Kinder eine Förderung von 8 Monate inkl. Sommerferien mehr.

    Was könnte man tun?

  • Hallo,

    Sie bekommt Wohngeld

    ein Anspruch auf Wohngeld ist bei Bezug von ALG II nicht möglich. Was also meinst Du mit "Wohngeld"?

    Nun sagte man uns, das wir für 03/18 das Wohngeld zurückzahlen müssen. Einzug wäre ja im 02/18.

    Dein Text ist irgendwie nicht verständlich. Warum sollte sie für Februar 2018 "Wohngeld" zurückzahlen, wenn sie dann keines mehr bekommt? Und warum sollte sie noch 3 Monate einen Anspruch auf ALG II haben, wenn Du gleichzeitig schreibst, daß mit Einzug bei Dir kein Anspruch auf ALG II mehr vorliege?

    Gruß!

  • Hallo Corinna,
    sie bekommt doch die Miete vom Jobcenter bezahlt. Ein Mietvertrag muß unter einer Frist gekündigt werden. Bei 3 Monate wäre die Altwohnung 1 Monat leer. Diese Miete müßte sie zurückzahlen. Die Kinder müßen ja um die örtliche Schule besuchen zu können, bei mir gemeldet sein. Demzufolge auch die Mutter. Bei einer Lebensgemeinschaft werden soweit ich weiß, meine Einkünfte einberechnet. Demzufolge würden die Leistungen dann wegfallen.

  • Hallo,

    eine Miete für 2 Wohnräume wird nicht übernommen werden. In Eurem Fall dürfte es dabei also gar nicht zu einer Auszahlung und damit einer Rückzahlung kommen. Mit Umzug in den neuen Wohnraum wird der alte Bewilligungsbescheid aufgehoben. Da nach Deinen Angaben dann kein Leistungsanspruch mehr besteht, wird die alte Wohnung ja nicht mehr durch das Jobcenter bezahlt - warum auch...

    Gruß!

  • Warum auch? U.a. weil die sich nicht melden. Es wurde alles mit der Sachbearbeiterin besprochen. Auch Belege gemailt. Der Herr, der für die Mietleistungen zuständig ist, hat aber keine Durchwahl. Eine Rückrufbitte bleibt seit 3 Tagen aus bei der 0800er Nummer. Immerhin war sie ja wiederholt aus diesem Grunde am 07.12. dort vorsprechend, Dann hätte ich fristgerecht kündigen können. Sollte auch für das Jobcenter vorteilhafter sein, bis 03/18 zu zahlen, anstatt bis 06/18 wie es aussieht. Für das Jobcenter wäre das doch eine schöne Sache. Miete 03/18 zahlen und dafür die weiteren Leistungen aus 03/18 sparen plus Wegfall sämtlicher Leistungen bis 06/18....

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