Freund steht im Mietvertrag, wohnt jedoch nicht in Wohnung - wie wird Satz berechnet?

  • Hallo,

    es kann sein, dass ich nächstes Jahr ALGII beziehen muss. Ich lebe seit mehr als 2 Jahren allein in einer 2-Raum-Wohnung, die ich von einem Freund übernommen habe.

    Im Mietvertrag sind ich sowie der Freund als Hauptmieter eingetragen (Plan war, in den Vertrag reinzugehen, und dass der Freund später rausgeht. Reingehen hat funktioniert, beim Entlassen des Freundes aus dem Mietvertrag hat sich der Vermieter jedoch quer gestellt. Neuen Vertrag mit mir wollte er auch nicht machen).

    Der Freund lebt in einer anderen Stadt (hat Familie dort und ist dort auch gemeldet) und hat seit meinem Einzug keinerlei Miete / andere Kosten mehr übernommen.

    Auf welche Situation muss ich mich bzgl. der Übernahme der Mietkosten einstellen? Wird das Amt uns als Wohngemeinschaft einstufen? Wie sollte ich mich verhalten?

    Beste Grüße!

  • Das hängt sehr stark vom Sachbearbeiter ab. Ich nenne dir mal kurz und knapp was auf dich zukommen könnte:

    - Hausbesuch
    - Aufforderung den Mietvertrag zu ändern
    - schriftliche Erklärung das du dort alleine wohnst
    - ausfüllen einer Mietbescheinigung
    - Nachweis wer die Miete zahlt, z.B. durch Kontoauszug

  • Danke!


    - Hausbesuch > Kein Problem
    - Aufforderung den Mietvertrag zu ändern > kann ja nur der Vermieter ändern
    - schriftliche Erklärung das du dort alleine wohnst > Kein Problem
    - ausfüllen einer Mietbescheinigung > müsste der Vermieter machen, aber er kann ja auch nur die Leute aus dem Mietvertrag eintragen
    - Nachweis wer die Miete zahlt, z.B. durch Kontoauszug > Kein Problem


    Na muss mir das noch mal alles durch den Kopf gehen lassen...

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