Hallöchen,
ich habe eine Frage zur abschließenden Berechnung des Einkommens von Selbstständigen. In meinem Fall gibt es zwei Monate im BWZ, in denen ich durch den Verdienst aus dem Bezug fallen würde (2500-3500 Euro brutto,in allen anderen Monaten Verdienst zwischen 600 und 800 Euro-bin alleinerziehend). Wird bei der abschließenden Berechnung auch das Durchschnittseinkommen ermittelt und auf 6 Monate aufgeteilt, wie bei der vorläufigen Bewilligung? Oder wird abschließend nach dem Zuflussprinzip berechnet? Ich frage, weil ich auf Kapitel 4 Paragraph 41a im SGB 2 gestoßen bin, hier steht Folgendes:
„Bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruches nach Absatz 3 ist als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen. Satz 1 gilt nicht
(...)
2.
soweit der Leistungsanspruch in mindestens einem Monat des Bewilligungszeitraums durch das zum Zeitpunkt der abschließenden Feststellung nachgewiesene zu berücksichtigende Einkommen entfällt“
Gilt das auch bei Selbstständigkeit? Ich habe auch irgendwo gehört, dass man beantragen (also quasi wählen!) kann, dass nach Zuflussprinzip berechnet wird? Heißt das, man kann sich das aussuchen? Würde mich fast wundern...
Viel gefährliches Halbwissen meinerseits, daher hoffe ich um Aufklärung und bedanke mich schon mal im Voraus!