Einkommensberechnung Selbstständiger und ALG II Antag stellen

  • Hallöchen,

    ich habe eine Frage zur abschließenden Berechnung des Einkommens von Selbstständigen. In meinem Fall gibt es zwei Monate im BWZ, in denen ich durch den Verdienst aus dem Bezug fallen würde (2500-3500 Euro brutto,in allen anderen Monaten Verdienst zwischen 600 und 800 Euro-bin alleinerziehend). Wird bei der abschließenden Berechnung auch das Durchschnittseinkommen ermittelt und auf 6 Monate aufgeteilt, wie bei der vorläufigen Bewilligung? Oder wird abschließend nach dem Zuflussprinzip berechnet? Ich frage, weil ich auf Kapitel 4 Paragraph 41a im SGB 2 gestoßen bin, hier steht Folgendes:
    „Bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruches nach Absatz 3 ist als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen. Satz 1 gilt nicht
    (...)
    2.
    soweit der Leistungsanspruch in mindestens einem Monat des Bewilligungszeitraums durch das zum Zeitpunkt der abschließenden Feststellung nachgewiesene zu berücksichtigende Einkommen entfällt“

    Gilt das auch bei Selbstständigkeit? Ich habe auch irgendwo gehört, dass man beantragen (also quasi wählen!) kann, dass nach Zuflussprinzip berechnet wird? Heißt das, man kann sich das aussuchen? Würde mich fast wundern...
    Viel gefährliches Halbwissen meinerseits, daher hoffe ich um Aufklärung und bedanke mich schon mal im Voraus!

  • Zitat von AnnaBe

    Wird bei der abschließenden Berechnung auch das Durchschnittseinkommen ermittelt und auf 6 Monate aufgeteilt, wie bei der vorläufigen Bewilligung? Oder wird abschließend nach dem Zuflussprinzip berechnet? Ich frage, weil ich auf Kapitel 4 Paragraph 41a im SGB 2 gestoßen bin, hier steht Folgendes:
    „Bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruches nach Absatz 3 ist als Einkommen ein monatliches Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen. Satz 1 gilt nicht
    (...)
    2.
    soweit der Leistungsanspruch in mindestens einem Monat des Bewilligungszeitraums durch das zum Zeitpunkt der abschließenden Feststellung nachgewiesene zu berücksichtigende Einkommen entfällt“

    Hallo,

    das Einkommen wird gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum aufgeteilt. Einzige Voraussetzung ist, dass du den gesamten BWZ über auch selbstständig tätig warst.

    Es gilt § 3 Abs. 4 S. 1 ALG2-V

    (4) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt.

  • Danke! Geht es dann darum ob ich den gesamten Zeitraum selbstständig tätig war oder ob ich im gesamten Zeitraum in jedem Monat Einkommen aus der Selbstständigen Tätigkeit erhalten habe?

  • Hallo liebes Forum!

    Ich habe eine Frage. Ich möchte für September einen ALG 2 Antrag stellen. Bis August hatte ich keinen Anspruch, ab Oktober bin ich Student. Ich bin selbstständig tätig. Wie läuft das mit der Einkommensberechnung, wird dann nur mein Einkommen von September angerechnet oder das selbstständige Einkommen trotzdem auf die folgenden 6 Monate aufgeteilt,obwohl in 5 von den 6 Monaten kein Anspruch besteht?

    Danke schonmal

  • Nur die Einnahmen im September werden dann abschließend berücksichtigt, da du davor und danach keinen Anspruch auf ALG2 hast.

    Stelle auch klar, dass du nur für den einen Monat ALG2 beantragen willst.

  • Hallo,

    Wie läuft das mit der Einkommensberechnung

    Aus deinem Antrag wird ersichtlich, dass du nur für September Leistungen beantragst.

    Deshalb ist der Bewilligungszeitraum nicht wie üblich 6 Monate, sondern grad 1 Monat.

    Sobald du deine abschließende EKS vorgelegt hast, wird das JC eine Berechnung vornehmen. Daraus ergibt sich entweder Nachzahlung oder Rückforderung.

  • Danke. aber wie erfolgt diese abschließende Berechnung- wird da mein selbstständiges Einkommen auch auf 6 Monate aufgeteilt und dann im September anteilig angerechnet,oder zæhlt das septembereinkkmmen nach zuflussprinzip?

  • Hallo!

    Danke. aber wie erfolgt diese abschließende Berechnung- wird da mein selbstständiges Einkommen auch auf 6 Monate aufgeteilt und dann im September anteilig angerechnet,oder zæhlt das septembereinkkmmen nach zuflussprinzip?

    Zitat Casa erneut:

    Nur die Einnahmen im September werden dann abschließend berücksichtigt, da du davor und danach keinen Anspruch auf ALG2 hast.


    Stelle auch klar, dass du nur für den einen Monat ALG2 beantragen willst.

    Gruß

  • aber wie erfolgt diese abschließende Berechnung

    Du bist für 1 Monat im Leistungsbezug.

    Du bist 1 Monat selbständig tätig.

    Du musst nach Ende des Leistungsbezuges (also ab Oktober) dein abschließendes EKS-Formular mit entspr. Einnahme-u. Ausgabe-Nachweisen für deinen *Betrieb* vorlegen.

    Für dich gilt die Regelung mit den 6 Monaten überhaupt nicht.

    1 Monat Alg2 = 1 Monat Beweilligungszeitraum= 1 Monat Berechnung

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