ALG II - Zuflussprinzip - Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo

    ich habe Mitte Oktober eine Arbeit aufgenommen nach meiner Umschulung. Für den Monat habe ich natürlich nur halben Lohn bekommen, dass am 30.10. überwiesen wurde.

    Jobcenter habe ich Bescheid gesagt, dass ich nur halben Lohn bekommen, daher noch Leistung beziehen muss bzw. aufstocken muss. Jobcenter hat mir dann für den Nov. 400 € überwiesen. Nun nach den Einreichen meines ersten Lohnbescheinigung und Bankauszug, verlangen Sie von mir 490 € zurück, da ich den lohn am 30.10 bekommen habe und das noch für Oktober gilt.
    Das ist echt total mies. Das Geld ist für den November gedacht und nicht für den Oktober. Nun muss ich sogar mehr Geld zurück zahlen als sie mir gegeben haben. Nur wegen den einen Tag.
    Das ist echt total unfair. Ich weiß, dass es in SGB II § 11 steht. Aber kann man da gegen im Sozialgericht einklagen? Wenn ja, wie muss ich das verfahren? Muss ich da irgendwas an das Sozialgericht bezahlen? In meine Stadt ist kein Sozialgericht. Die nächste scheint im Dortmund zu sein. Muss ich da hin fahren um mir Rechtsberatung zu holen?
    Laut meiner Berechnung muss ich nur 200 Euro zurück zahlen.
    Hat Jemand Erfahrung mit dem Zuflussprinzip und hat bei Sozialgericht eingeklagt?
    Danke im Voraus.

  • Hallo,

    Das Geld ist für den November gedacht und nicht für den Oktober.

    nein. Das ist eine Lohnleistung für erbrachte Arbeitsleistungen im Monat Oktober. Im Gegensatz zu ALG II wird Lohn nämlich nicht im Vopraus, sondern rückwirkend gezahlt. Somit hast Du im Oktober einmal ALG II und einmal Lohn erhalten.

    Gruß!

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