Hallo,
kurze frage, weil wir mehrere geteilte Ansichten haben:
Sachverhalt:
Frau ist seit 04/2017 ALGII Empfänger, weil sie sich von Ihrem Mann getrennt hat. Seit je her bezieht sie demnach ALG II
Frau hatte vorher kein Kontakt und keine Bezüge vom Arbeitsamt sondern Unterhalt war lediglich Muttergeld, Kindergeld und vom Ehemann.
Jetzt hat Frau einen Nachzahlung vom Kindergeld für 12/2016 - 03/2017 erhalten (was ja demnach nicht im Zeitraum vom ALG II ist).
Frage:
Muss diese Nachzahlung dem Amt gemeldet werden?
Wird das Amt hier Geld zurückfordern?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß