Kindergeld Rückzahlung

  • Hallo,

    kurze frage, weil wir mehrere geteilte Ansichten haben:

    Sachverhalt:
    Frau ist seit 04/2017 ALGII Empfänger, weil sie sich von Ihrem Mann getrennt hat. Seit je her bezieht sie demnach ALG II
    Frau hatte vorher kein Kontakt und keine Bezüge vom Arbeitsamt sondern Unterhalt war lediglich Muttergeld, Kindergeld und vom Ehemann.

    Jetzt hat Frau einen Nachzahlung vom Kindergeld für 12/2016 - 03/2017 erhalten (was ja demnach nicht im Zeitraum vom ALG II ist).

    Frage:
    Muss diese Nachzahlung dem Amt gemeldet werden?
    Wird das Amt hier Geld zurückfordern?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß

  • Muss diese Nachzahlung dem Amt gemeldet werden?


    Ja, ansonsten könnte dies auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Spätestens beim Weiterbewilligungsantrag sieht man den Geldeingang vom Kindergeld auf dem Konto. Zudem haben einige Sachbearbeiter Zugriff auf das Kindergeldprogramm und können somit nachvollziehen, wann was gezahlt wurde.


    Wird das Amt hier Geld zurückfordern?


    Kann durchaus sein, es sei denn es war dem Jobcenter bekannt und es wurde ein Erstattungsanspruch gestellt.

  • hm okay, vielen Dank für die Antwort.
    Habe jetzt auch mal Anonym beim Jobcenter angefragt und die sagen das auch.
    Es zählt nur das Datum was das Geld zufließt und nicht der Leistungszeitraum.
    Finde ich allerdings auch etwas unverschämt.

    Das ist Geld was das Kind damals nicht erhalten hat und jetzt nehmen die dem Kind noch das Geld weg.
    ich finde eher dass das Jobcenter hier keinen anspruch hat.

    Aber ich werde die Gesetze in Deutschland nie verstehen :D

    nochmals vielen Dank für die Antwort ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!