Hallo zusammen! Ich nehme mal an, dass das hier das richtige Unterforum ist, von dem, was ich bisher hier gelesen hab und da weder die Foren-Suche noch Google mir bisher wirklich weiterhelfen konnte hier also das Problem:
Meine Freundin hatte noch Anfang des Jahres Aufstiegsbafög beantragt, da sie im August eine Fortbildung beginnen wollte. Davor hat sie ein Bundfreiwilligenjahr gemacht und mit ALG 2 aufgestockt.
Sie beantragte also ihr Aufstiegsbefög bei der zuständigen Stelle und die bürokratischen Zahnräder dachten sich immer neue, tolle Sachen aus, die sie nachreichen durfte.
Um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, hat die Sachbearbeiterin des Jobcenters Leistungen vorläufig bewilligt.
Nachdem nun ihre Ausbildung schon längst angefangen hatte, hat sich die zuständige Stelle, quasi fünf Monate zu spät, nun endlich dazu erbarmt, einen positiven Bescheid zu senden.
Unsere Befürchtung ist jetzt, dass sie die letzten fünf Monate den gesamten ALG-2-Leistungen zurückzahlen muss. Immerhin hätte sie ja für diese Zeit Aufstiegsbafög bekommen müssen und das Jobcenter hat quasi nur Geld vorgestreckt.
Wir haben uns schon damit abgefunden, dass es wohl so kommen wird. Aber gibt es wenigstens irgendwelche verlässlichen und eindeutigen Gesetzestexte, worauf man sich stützen kann?
Der §41a Absatz 6 SGB II macht da ja zumindest Andeutungen und wenn man den etwas aggressiv auslegt siehst schon irgendwie schwarz aus…
Grüße
Ich