Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

  • Hallo an alle...
    trotz langem lesen und recherchen im Internet finde ich keine genauen bzw für mich verständlichen Aussagen...

    Meine Lebensgefährtin(wird gerade geschieden) wohnt mit 2 Kis in einer großen 3/4 Zimmer wohnung,sie bekommt geld vom Amt und arbeitet noch nebenbei was auch angerechnet wird,also offiziel.

    Zu meiner Person..ich bin 46,war erfolglos selbständig...Bandscheibenvorfälle,knie kaputt..usw..bekomme weder harz noch habe ich sonstige einnahmen.Zur zeit schlafe ich mal bei Ihr,Kumpels oder in der Garage.

    Ich würde gerne bei ihr einziehen..allerdings habe ich schiss das sie dann kürzungen befürchten muss..was kann ihr denn passieren wenn ich mich dort anmelde und einziehe? Ich muß selbst noch einen antrag ausfüllen..
    vielen dank für antworten

  • Hallo,

    was kann ihr denn passieren wenn ich mich dort anmelde und einziehe?

    sofern Ihr als BG angesehen werdet, erhöht sich der Anteil an ALG II an den Einnahmen um Deinen Regelsatz, also derzeit um 368 €. Je nach Alter des Kindes könnte max. der Alleinerziehendenfreibetrag wegfallen.

    Wenn Ihr nicht als BG angerechnet werden, reduzieren sich die Kosten der Unterkunft für Deine Freundin, die Du dann aber erhälst. Es ändert sich also praktisch nichts.

    Wenn Du allerdings heimlich einziehen willst, ohne daß dies dem Amt mitgeteilt wird, wäre es ein Betrugsversuch.

    Gruß!

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