Hallo,
ich lese hier schon länger mit und habe schon viel Hilfe erfahren. Jetzt brauche ich aber mal konkrete Hilfe.
Unsere Bedarfsgemeinschaft hat, dank Bearbeitungsstau beim Jobcenter, endlich die entgültigen Bescheide für ganze drei Abrechungszeiträume (01.2016 - 06.2017) bekommen.
Ich bin chronisch krank und nur ungenügend arbeitsfähig und versuche daher mit meinem Kleingewerbe (Onlinehandel) meinen Beitrag zu leisten, so gut es eben geht.
Eine Sache stößt mir da jetzt aber sehr sauer auf, von der ich gerne wüsste ob sie rechtmäßig ist und ob sich ein Widerspruch lohnt.
Wir, Vater + Mutter + 1 Kind, bewohnen eine 90m² 4-Raum Wohnung, wovon ein 11m² Raum rein gewerblich als Lager und Büro genutzt wird. Nachweise vom Vermieter und die Prüfung durch den Außendienst des Jobcenters sind erfolgt.
Warm kostet die Wohnung 654€, Miethöchstgrenze laut Jobcenter sind 75m² 563€.
654€ - (654€/90*11) = 574€
Zugestanden werden uns laut abschließendem Bescheid:
01-07 2016 562€ (Nebenkosten waren damals günstiger)
08-12 2016 566€
01-07 2017 566€
Klar, die Wohnung ist nach Abzug des Lager / Büros noch 4m² zu groß und 8€ zu teuer, die Senkung verstehe ich.
Die anteiligen (tatsächlichen) Kosten für Lager / Büro (654€/90*11 = 79€) habe ich im EKS als Raumkosten angegeben.
In den Bescheiden für 2016 befindet sich jetzt aber folgender Satz:
Raumkosten können lediglich in Höhe von monatlich [01-06.2016 23,00 / 07-12.2016 39,41] Euro berücksichtigt werden, da dieser Betrag bei den Kosten der Unterkunft wegen Senkung nicht gewährt wurde.
Das macht gegenüber meiner Rechnung ja schonmal einen Unterschied von über 570€. Wird das irgendwie anders gerechnet, hab ich da etwas übersehen? Selbst wenn ich die gesenkten Raumkosten als Grundlage nehme wird es ja erheblich mehr?!
Mein Einkommen wurde entsprechend höher gerechnet, unsere Leistungen entsprechend gekürzt. Als Aufstocker kurz vor Weihnachten 570€ aufbringen, ist natürlich kein Problem, man hat ja 14 Tage zeit...
Witzig auch, dass man lange vor dem Ablauf der Widerspruchsfrist zahlen soll.
Im Bescheid für das erste Halbjahr 2017 taucht ein solcher Satz übrigens nicht auf, in allen vorherigen Bescheiden auch nicht.
Über Fachkundige Hilfe / Hinweise wäre ich sehr erfreut.
Besten Dank