Alles anzeigenLSG Niedersachsen-Bremen urteilt, dass weitere Schulbedarfe vom JC zu übernehmen sind
Noch muss etwas spekuliert werden, weil die Urteilstexte des LSG noch
nicht vorliegen. Klar ist aber, dass das LSG Niedersachsen-Bremen (NSB)
der Argumentation der Kläger gefolgt ist, die dargelegt haben, dass das
Schulbedarfspaket mit starren 100 EUR nicht den Anforderungen des BVerfG
genüge und dass, solange keine besondere gesetzliche Regelung
existiere, die Schulmaterialkosten vollständig zu übernehmen seien.
Einer der Klagepunkte waren Schulbücher von rund 200 EUR pro Kind.
Das Gericht sprach gegenüber dem NDR von einer „Pionierentscheidung“.
LSG verhandelt über Schulbedarfsleistungen des Jobcenters
NDR Berichterstattung hierTacheles hatte anlässlich des erstinstanzlichen Urteils zu Schulkosten im Mai 2016
eine Kampagne mit Musterschreiben gestartet, die kann jetzt exakt so weitergeführt
werden, nur ist jetzt das Urteil des LSG NDB noch mit einzubauen, ich möchte daher
auf unsere damalige Kampagne verweisen:
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