Hallo,
auf der Seite Regelbedarf 2017 beim Arbeitslosengeld II - HartzIV.org steht unter
"Entwicklung des Harz IV Regelbedarfs"
"Aber auch die aktuelle Berechnung des Regelbedarfs nach den Beanstandungen des Bundesverfassungsgericht sind weiter umstritten und bedürfen weiterer Prüfung. Mit dem Versand der neuen Bescheide erwecken die Jobcenter eine korrekte Ermittlung anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Hier lohnt sich allerdings ein genauer Blick und gegebenenfalls ein Widerspruch."
Leider steht da nicht wie der Widerspruch formuliert sein sollte, bzw. auf was man sich genau bei dem Widerspruch gegen die nicht korrekte Umsetzung des BVG-Urteil beziehen soll.
Auf was bzw. gegen was sollte man genau Widerspruch einlegen, wenn der Bescheid ansonsten korrekt ist?
Gruß
Alf