Nachträgliche Korrektur NK-Abrechnung außerhalb des Bezugszeitraums

  • Folgender Fall:


    Es ist Ende 2010. Ein ehemaliger ALG II Empfänger welcher mittlerweile seit nun 6 Monaten wieder in einem Beschäftigungsverhältnis arbeitet, stellt fest, dass der Vermieter seit nun 10 Jahren (2001-2010) noch nie eine Betriebskostenabrechnung (Kalt) erstellt hat und fordert diese rückwirkend an. Nach 4 Wochen erhält er diese auch für die Jahre 2001-2009 und es ergibt sich ein Guthaben von 700 EUR. Das Jobcenter hat für diesen Zeitraum die Nebenkostenvorrauszahlung in Höhe von 60 EUR (9 Jahre x 12 Monate x 60€ = 6480€) gezahlt, der Mieter hat aber immer 65€ an den Vermieter überwiesen (zusätzlich also: 9 Jahre x 12 Monate x 5€ = 540€).
    Der Mieter meldet also 700€ abzüglich 540€ = 160€ zur Rückzahlung an das Jobcenter und überwiest diesen Betrag auch. Der Fall scheint nun abgeschlossen zu sein.
    Nach einigen Wochen danach stellt der Mieter fest, dass in den Nebenkostenabrechnungen unberechtigterweise jährlich 50€ Verwaltungskosten aufgeführt sind und beanstandet diese beim Vermieter (9 Jahre x 50€ = 450€).
    Der Vermieter zahlt nach kurzer Zeit die 450€ an den Mieter aus.

    Darf der Mieter diese 450€ nun behalten oder sind diese auch an das Jobcenter abzuführen?

    Falls er die nachträgliche Korrektur (450€) auch abzuführen hat. Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen wenn er es vergisst dem Jobcenter zu meldet?

    Vorab schon mal: Vielen Dank für eure Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!