Anspruch auf ALG II

  • Hallo zusammen,


    Kann mir jemand sagen, ob ich Anspruch auf Hartz 4 habe?


    Ich habe gerade mein Elektrotechnikstudium erfolgreich absolviert und werde ab Januar die ersten Bewerbungen verschicken. Aus Erfahrung weiß ich, dass es Wochen, mitunter Monate dauern kann, bis man einen Job findet – trotz eines abgeschlossenen Ingenieurstudiums. Vielen meiner ehemaligen Kommilitonen ist es so ergangen, dass sie sich wochenlang beworben haben, ehe sie irgendwo eingestellt wurden.


    Zur Zeit lebe ich bei meinen Eltern. Allerdings muss ich die Krankenversicherungsbeiträge (180 €/ Monat) selber zahlen, d.h. ich bin bei der Krankenkasse freiwillig versichert. Ich bin 30 Jahre alt.


    Daraus ergeben sich folgende Fragen:

    1.) Bin ich überhaupt berechtigt, H4-Leistungen zu beziehen?


    2.a) Übernimmt das Jobcenter den Krankenversicherungsbeitrag?


    2.b) Übernimmt das Jobcenter auch dann den Krankenversicherungsbeitrag, wenn ich mir im Rahmen eines Aushilfsjobs ca. 120 €/ Monat dazuverdiene? Den Aushilfsjob habe ich während meines Studiums ausgeübt. Gekündigt habe ich dort bisher nicht.


    3.) Zahlt das Jobcenter Wohngeld, falls ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag ausarbeite? D.h. meine Eltern wären die Vermieter eines Zimmers in der Eigentumswohnung, ich wäre der Mieter dieses Zimmers. Meine Eltern sind mir gegenüber immerhin nicht mehr unterhaltspflichtig.


    Falls mir das Jobcenter H4-Leistungen gewährt, bin ich natürlich dazu verpflichtet, mich aktiv um einen Job zu bemühen.

    4.a) Wieviele Bewerbungen muss ich pro Monat mindestens verschicken, damit das Jobcenter den Regelsatz nicht kürzt?


    4.b) Wie weise ich nach, dass ich mich irgendwo beworben habe? Einfach zu behaupten, dass ich mich beworben habe, reicht dem Jobcenter sicher nicht aus.


    5.) Was gilt noch zu beachten im Rahmen des H4-Antrags?

    Danke für die Beantwortung der Fragen und allen frohe Weihnachten!

  • Beantworte bitte folgende Fragen:
    Hast du deine Exmatrikulation schon schriftlich bekommen? Wenn ja, zu wann?

    Beachte auch, dass du evtl. diesen Monat noch Anspruch auf ALG II Leistungen hast. Hierzu ist es zwingend notwendig, nach den Weihnachtsfeiertagen, spätestens am 29. Dezember, im Jobcenter vorstellig zu werden und dir einen Antrag rauszuholen.

  • Die Exmatrikulation habe ich am 22.12.2017 erhalten. Die Exmatrikulation ist auch zum 22.12.2017 wirksam.

    Wenn ich in einer Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft!, ich bin nämlich über 25 Jahre alt) mit meinen Eltern lebe, habe ich dann auch Anspruch auf ALG II?

    Ein weiterer wichtiger Aspekt:
    Ich habe während des Studiums monatlich Geld von meinen Eltern auf mein Konto überwiesen bekommen - während des Studiums wohlgemerkt. Als Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug auch explizit "Unterstützung Studium". Das Jobcenter wird diese finanzielle Unterstützung sehen, sobald ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche.
    Nun ist es so, dass meine Eltern mich ausschließlich bis zum Ende des Studiums, d.h. bis zum 22.12.2017 = Exmatrikulationsdatum unterstützt haben. Wie kann ich diesen Sachverhalt dem Sachbearbeiter glaubhaft machen, dass meine Eltern für mich nicht mehr aufkommen? Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin. Es war eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums. Sollen meine Eltern eine Erklärung diesbezüglich verfassen?

    4 Mal editiert, zuletzt von Fragesteller_ (24. Dezember 2017 um 18:46)

  • Ob evtl. ein Anspruch besteht, hängt auch mit deinen Einkünften im Dezember zusammen. Ich würde den Antrag im Dezember rausholen und solltest du für den Monat keinen Anspruch haben, dann wirst du hierfür eine Ablehnung bekommen. Verlieren kannst du also nichts ;)

    Warum solltest du keinen Anspruch haben?

  • Danke für deine Hinweise bass386.

    Ich habe aus diesem Grunde Bedenken im Zusammenhang mit dem Hartz4-Antrag:

    Ich habe während des Studiums monatlich Geld von meinen Eltern auf mein Konto überwiesen bekommen - während des Studiums wohlgemerkt und letztmalig im diesem Monat. Als Verwendungszweck steht auf dem Kontoauszug jeden Monat auch explizit "Unterstützung Studium". Das Jobcenter wird diese finanzielle Unterstützung sehen, sobald ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreiche.
    Nun ist es so, dass meine Eltern mich ausschließlich bis zum Ende des Studiums, d.h. bis zum 22.12.2017 = Exmatrikulationsdatum unterstützt
    haben. Wie kann ich diesen Sachverhalt dem Sachbearbeiter glaubhaft machen, dass meine Eltern für mich nicht mehr aufkommen? Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin.
    Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums. Sollen meine Eltern eine schriftliche Erklärung diesbezüglich abgeben?

    Ach ja: Ich lebe erst seit 01.11.2017 wieder bei den Eltern, zuvor habe ich in einer anderen Stadt in einem Studentenwohnheim gelebt.

    Einmal editiert, zuletzt von Fragesteller_ (24. Dezember 2017 um 19:03)

  • Hallo Corinna,

    1.) "Gesetzlich sind meine Eltern dazu nicht verpflichtet, zumal ich über 25 Jahre alt bin."

    -> Ich habe lange im Internet nach entsprechenden Urteilen sowie in den SGB gesucht. Mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, wonach die Eltern dazu verpflichtet wären, ihre über 25-jährigen Kinder finanziell zu unterstützen. Ich bin mittelerweile 30 Jahre alt und habe sowohl eine abgeschlossen Berufsausbildung als auch ein abgeschlossenes Studium hinter mir. Ich bilde eine eigene Bedarfsgemeinschaft. So viel habe ich bisher verstanden.

    2.) "Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Eltern während des Studiums."

    -> Meine Eltern mussten mir entsprechend Punkt 1.) zu keinem Zeitpunkt während meines Studiums mit Geld / geldeswert helfen. Sie haben sich freiwillig bis zum Abschluss des Studiums / Exmatrikulation dazu bereit erklärt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Du scheinst meine Ausführungen durch folgende Bemerkung in Frage zu stellen:

    wie kommst Du zu diesem Schluß?

    Falls du mehr zu dem Thema weißt, könntest du mir das bitte erläutern? Danke!

  • Hallo,

    der Ausbildungsunterhalt hat nichts mit dem Alter zu tun. Auch handelt es sich offensichtlich nicht um eine Zweitausbildung, denn ein Studium ist gegenüber einer beruflichen Ausbildung höherwertig und somit als eigene Ausbildung anzusehen. Abgesehen davon mußten Deine Eltern während der betrieblichen Ausbildung auch nicht der vollen Unterhaltspflicht nachkommen, weil Du durch die Ausbildungsvergütung zumindest einen Teil des Lebensunterhaltes selbst decken konntest.

    Also greift durchaus die Unterhaltspflicht. Diese Unterhaltspflicht endet nicht automatisch am Tag der Exmatrikulation, sondern erst nach einer Übergangszeit von i.d.R. 3 Monaten nach Studienabschluß. Diese 3 Monate dienen dazu, sich ernsthaft zu bewerben.

    In Sachen ALG II könnte das dazu führen, daß ein Anspruch zumindest für die 3 Monate abgelehnt wird.

    Und nein - ich werde nicht den kostenlosen Rechtsanwalt für Dich spielen und für Dich die gesetzlichen und rechtlichen Grundlagen des Ausbildungsunterhaltes heraussuchen. Zumal dieser Unterhalt mit Deinen Recherchen wenig zu tun haben dürfte:

    Ich habe lange im Internet nach entsprechenden Urteilen sowie in den SGB gesucht

    Du wirst darüber auch nichts im SGB und in mit dem SGB verwandten Urteilen finden.

    Gruß!

  • Da du dir deine Antworten scheinbar selber zusammenreimst und beleidigend wirst, wird der Thread geschlossen.

  • Hallo,

    seltsame Reaktion eines Studienabsolventen. Nicht nur, das Du Texte offensichtlich nicht verstehen willst. Sondern auch bei dem kleinsten Widerwort pampig wirst.

    Die Aussage des RA ist korrekt, sofern es sich um den sozialrechtlichen Unterhalt handelt. Sie ist jedoch nicht korrekt, wenn es um Ausbildungsunterhalt geht. Und nur darum geht es, wie ich bereits in meiner vorigen Antwort geschrieben habe. Und bei dem Ausbildungsunterhalt besteht nun mal i.A. eine Unterhaltspflicht, die auch nicht unbedingt etwas mit Deinem Lebensalter zu tun haben. Ich könnte jetzt als Beispiel die vielen tausend Studenten anführen, die 33 oder 34 Jahre alt sind und dennoch das elternabhängige BaföG (eine Art Unterhaltsersatzleistung bei fehlender Unterhaltsfähigkeit der Eltern) erhalten - das erspare ich mir aber angesichts Deiner vorgefaßten Meinung.

    Deine "Ausführungen" zur Art der Ausbildung sind ebenfalls rein vom Wunsch hergeleitet. Es geht hierbei nicht um irgendwelche steuerrechtlichen Aspekte, sondern um Ausbildungsunterhalt. Und da ist es nun mal so, wie ich es geschrieben habe.

    Ansonsten kannst Du Dir natürlich Deine Welt so basteln, wie Du sie willst. Ob Du damit aber Erfolg im realen Leben haben wirst, ist dann eher ungewiß. Im konkreten Fall pickst Du Dir aus dem Sozial- und dem Steuerrecht die Dir am meisten passendsten Antworten heruas und stellst sie als unumstößliche Warheit dar. Beachtest jedoch trotz entsprechendem Hinweise nicht, daß es sich hier um das Unterhaltsrecht handelt - was wiederum nichts oder nur sehr bedingt etwas mit Sozial- und/oder Steuerrecht zu tun hat.

    Ich bin dann mal raus aus einer Diskussion, in der der Fragesteller von vorherein davon überzeugt ist, alles besser zu wissen und alle Antworten rechtssicher zu kennen.

    Gruß!

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