Widerspruch stattgegeben und jetzt

  • Guten Morgen!

    Ich habe mich seit Juli 2017 mit dem Jobcenter "gestritten", weil die nicht in der Lage waren, meinen Freibetrag und mein Einkommen richtig zu berechnen. Ich habe es immer mit der Sachbearbeiterin versucht, persönlich zu regeln, aber ständig lief es falsch, sodass ich dann schriftlich Widerspruch einlegte. Ich bekam jetzt von der Widerspruchsstelle einen "Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren", laut dem der angefochtenen Bescheid aufgehoben und dem Widerspruch "auf dem Verwaltungsweg in vollem Umfang entsprochen" wird.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich ja jetzt Recht bekommen. Wie lange dauert es dann jetzt, bis ich einen korrigierten Bescheid erhalte? Bekomme ich den wieder von meiner SB oder auch von der Widerspruchsstelle?

    Dazu habe ich eine neue Meldung wegen der Zeiten bei der Rentenversicherung bekommen, da steht, dass die gemeldete Zeit geändert wurde vom 01.05.2017 bis 20.09.2017. Das verstehe ich auch nicht, da der widersprochene Bescheid doch nur vom 01.07.17-20.09.17 war? Haben die meine Bescheide davor auch noch mal überarbeitet? Ich bin seit November 2016 Aufstocker, zum 01.07. fand ein Arbeitgeberwechsel statt und die Probleme begannen, davor war alles ok soweit ich es gesehen habe mit den Bescheiden?

    Und dritte Frage: Ein Thema, was immer Probleme gemacht hat, ist mein Bruttogehalt. Ich bekomme ein festes Brutto- und Nettogehalt. Das ändert sich monatlich nicht. Aber ich bekomme zusätzlich vom AG Kosten erstattet, für die ich in Vorleistung treten muss. Ich arbeite in der psychosozialen Betreuung und bekomme die Kosten, die mir in Ausübung meiner Tätigkeit entstehen, auf Nachweis in tatsächlicher Höhe erstattet. Das sind Parkscheine von Parkplätzen, Begleitung zu Veranstaltungen mit den Klienten und Spritkosten, die anfallen, wenn ich mit denen zum Beispiel zum Arzt fahren muss. Das dies nicht als Einkommen zu bewerten ist, hat die Widerspruchsstelle stattgegeben. Dennoch habe ich wieder Post von meiner SB, sie will wieder die Lohnabrechnungen haben, da sie vorher nichts bearbeiten kann. Warum? Es ist seit einem halben Jahr immer das gleiche Einkommen, von meinem alten Arbeitgeber wollte sie auch nicht immer die Lohnabrechnungen jeden Monat sondern sporadisch zwischendurch. Ist das gerechtfertigt, dass ich die jeden Monat neu einreichen muss und sie Monat für Monat ohne verändertes Einkommen einen neuen, vorläufigen Bescheid erstellt?

    LG, Pladde

  • Hallo,

    Wie lange dauert es dann jetzt, bis ich einen korrigierten Bescheid erhalte? Bekomme ich den wieder von meiner SB oder auch von der Widerspruchsstelle?

    das Amt hat maximal 3 Monate Zeit und Du bekommst das von Deinem Sachbearbeiter.

    Das verstehe ich auch nicht

    Du wirst den korrigierten Bescheid abwarten müssen - alles andere wäre reine Spekulation.

    Ist das gerechtfertigt, dass ich die jeden Monat neu einreichen muss

    Prinzipiell ja. Es kommt ja nicht nur auf den festen Lohn an, sondern die von Dir angesprochenen weiteren Leistungen.

    Gruß!

  • das Amt hat maximal 3 Monate Zeit und Du bekommst das von Deinem Sachbearbeiter.

    Prinzipiell ja. Es kommt ja nicht nur auf den festen Lohn an, sondern die von Dir angesprochenen weiteren Leistungen.
    Gruß!

    Was, nochmal 3 Monate? Ich habe seit Juli kein Geld mehr von denen bekommen, habe 3 Monate auf die Antwort auf den Widerspruch warten müssen und muss jetzt nochmal 3 Monate warten, bis meine SB das bearbeitet?! Das heißt, es ist ernsthaft legitim, einem wegen Bearbeitungszeiten über 6 Monate das soziokulturelle Existenzminimum zu verwehren? Also ich komme ja wegen meines bescheidenen Gehaltes noch halbwegs rum, was machen aber Menschen, die vollständig von Hartz 4 leben müssen 6 Monate ohne Geld?!

    Die weiteren Leistungen sind aber Irrelevant und werden nicht angerechnet, wie gesagt, das hat auch die Widerspruchsstelle anerkannt dass das kein Einkommen im Sinne des §11 SGB II und somit anrechnungsfrei ist. Darum kann ich ihre erneute Forderung nicht nachvollziehen.

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