Alles anzeigenPrivate Altersvorsorge ab 2018 im SGB XII in Höhe von mind. 100 € bis
max. 208 EUR mtl. privilegiertIm SGB XII wird zum 1.1.2018 ein neuer Anrechnungsfreibetrag für
Betriebs-, Riester- und Basisrenten sowie sonstige private Renten
eingeführt. Der Freibetrag soll auch für den Teil der gesetzlichen Rente
gelten, der auf freiwilligen Beiträgen beruht. Es sollen monatlich
Beträge bis maximal zur Höhe des halben Regelbedarfs – derzeit also bis
zu 208 € – anrechnungsfrei gestellt werden. Die Höhe des Freibetrags
wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst gilt ein „Grundfreibetrag“
von 100 € als anrechnungsfrei, aus den übersteigenden Einkünften sind
weitere 30 % anrechnungsfrei. Gedeckelt von 50 % des Regelsatzes,
derzeit dann 208 €. Diese Regelungen wurden im sog.
Betriebsrenten-Stärkungsgesetz beschlossen, materiell wurde der § 82
Abs. 4 und 5 SGB XII geändert.Gesetzesblatt 2017 Teil I Nr. 58 Seite 4
Konsolidierte Darstellung von aba Seite 17 ffIn der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und
aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass
private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles
angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch
zu einer anderen Beratungsstrategie führen.
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