Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik
Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum
Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn mit einer schweren
Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu
ermöglichen. der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatteVerwaltungsgericht Berlin Urteil vom 7. November 2017 - VG 36 K 92.17 V
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