ALG II Rückzahlung - Aufhebungsbescheid rechtens

  • Hi zusammen,

    sorry, falls die Frage schon beantwortet wurde, aber habe keine spezielle Antwort auf meinen Fall gefunden.
    Es geht um folgendes:

    Das Jobcenter bezahlt ja immer im Voraus für den Monat das Geld.
    Wenn ich eine Tätigkeit aufnehme, was ich tat, dann bezahlt der AG das Geld normalerweise zum Monatsende, was bei mir auch der Fall war.

    Jetzt schreibt mir das JC, dass das Geld für den Monat zurück zu zahlen ist, da ich eine Tätigkeit aufgenommen habe.
    Ist es demnach echt so, dass ich so gesehen mit einem Gehalt zwei Monate finanzieren muss? Sprich, das Geld, das vom JC im Voraus bezahlt wird wird einbehalten und mit dem ersten Lohn muss ich quasi diesen einen Monat und den darauf folgenden Monat finanzieren?

    Würde mich über eine fundierte Antwort freuen-

    Vielen Dank.

    Pasos

  • Es gilt das Zuflussprinzip! Im Gegensatz zu ALG II wird Lohn nicht im Voraus, sondern
    rückwirkend gezahlt. Somit hast du einmal im Voraus für den Monat ALG II
    und einmal Lohn rückwirkend für den gleichen Monat von deinem AG erhalten.
    Daraus ergibt sich eine Überzahlung und diese ist zurückzuzahlen. Deshalb ist die
    Rückforderung korrekt.

  • Irgendwann hast du ja auch mal Lohn oder ALG1 am Ende des Monats bekommen und zum im selben Monat dann ALG2 für den kommenden Monat. Da hattest du dann ja entsprechend mehr.


    Je nach Einkommen kannst du das ALG2 in Raten zurückzahlen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!