Spekulation aus Kryptowährungen

  • Hallo Zusammen,

    ich hatte seit September 2017 ALG II bezogen, nachdem ich bis Ende August gearbeitet hatte.
    Im November habe ich micht entschlossen mit Kryptowährungen zu handeln, und dabei habe ich mich bei
    einer Sozialtradingseite angemeldet.

    Dort habe ich 175 Euro = 200 Dollar von der Kreditkarte aufgeladen und angefangen damit zu spekulieren.
    Ich ab Anfang Dezember auf verschiedene Kryptowährungen gesetzt, und so aus 200 Dollar bis 30.12.2017 1560 Dollar gemacht.

    Meine Frage ist, da ich ja das Geld noch nicht auf meine Konto gezahlt hat, sondern das Geld ist auf der Plattform gespeichert.
    Kann ich irgendwie noch warten bis ich einen Job habe und das Geld von der Plattform auf mein Konto zahlen, damit mir das Geld
    vom Jobcenter nicht angerechnet wird. Oder sollte ich das Geld nehmen und nochmal in Aktien investieren, und dann Anno 2018
    wenn ich dann einen Job habe mit der Steuererklärung versteuern.

    Weil ich ja jetzt wahrscheinlich mit der Steuererklärung die ich 2018 für 2017 mache, den Gewinn durch Spekulation angeben muss.

  • Gewinne, Dividenden und Zinsen aus "Aktienspekulationen" sind zwingend anzugeben und somit auch anzurechnen. Du musst also beim nächsten Weiterbewilligungsantrag eintragen, dass du ca. Summe X in Kryptowährungen angelegt hast. Falls du schon beim letzten Weiterbewilligungsantrag Kryptowährungen gehabt hast, war dies ein Fehler diese nicht anzugeben.

    Der Gewinn ist meiner Meinung nach nur für das Finanzamt interessant, wenn du die Kryptowährungen verkaufst.

    Ebenfalls rate ich dir, dir keine Aktien zu kaufen. Erstens sollen Aktien für den Privatmann als Zusatzversorgung fürs Alter dienen, du scheinst auf das schnelle Geld aus zu sein. Dies mag vielleicht kurzfristig funktionieren, aber langfristig wirst du damit keinen Erfolg haben. Zudem würden deine evtl. Gewinne durch die recht kleine Anlagesumme durch Gebühren etc. recht klein ausfallen.

  • Hallo Bass 386 vielen herzlichen Dank für deine Antwort,

    die Kryptowährungen habe ich erst vor kurzem gekauft und müsste, sie jetzt beim Weiterbewilligungsantrag den
    ich jetzt Stelle angeben. Die Frage ist was ich beim Jobcenter angebe, den Wert für wie viel ich sie gekauft hatte 200 Dollar
    oder den momentanen Wert den ich hochspekuliert habe, also 1560 Dollar, der kann theoretisch fallen. Und selbst wenn ich
    die Kryptowährung verkaufen, stehen ja Dollar auf meinem Trading Konto und die müsste ich erst auf mein Konto überweisen.

    Klar Aktien sollte ma nur handeln, wenn man Geld übrig hat mit dem man spekulieren kann. Allerdings war halt
    das mit den Kryptowährungen eine einmalige Sache, wo ich den richtigen Riecher hatte.
    Im Gegensatz zum Aktienhandel, sind hier die Gewinne immens,
    du siehst ja, dass ich mit geschickten Trades aus 200 Dollar fast das 8fache erwirtschaftet habe.

  • Du musst die 1560 $ als Vermögen angeben.

    Man könnte dich dazu zwingen, wenn die Freibeträge überschritten werden.

  • Die Freibeträge auf dein Vermögen. Also 750 € + 150 € x Lebensalter.


    Klar Aktien sollte ma nur handeln, wenn man Geld übrig hat mit dem man spekulieren kann. Allerdings war halt

    das mit den Kryptowährungen eine einmalige Sache, wo ich den richtigen Riecher hatte.
    Im Gegensatz zum Aktienhandel, sind hier die Gewinne immens,
    du siehst ja, dass ich mit geschickten Trades aus 200 Dollar fast das 8fache erwirtschaftet habe.


    Du denkst das deine Trades geschickt waren und genau das wäre bei Aktien dein Untergang. In einen boomenden Sektor, in dem Falle Kryptowährungen, einzusteigen ist etwas ganz anderes als mit Aktien zu traden oder handeln. Und wie man sieht, ist der Bitcoin die letzten Tage mächtig gefallen, hätte also auch anders laufen können ;) Wenn man nicht allzu viel Geld zur Verfügung hat, dann sollte man solche Spielchen sein lassen, denn wenn es weg ist, ist es weg. Kein Jobcenter dieser Welt wird dir den "Schaden" ersetzen oder wie du im anderen Thread geschrieben hast deinen Dispo ausgleichen.

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