Hallo,
Ich habe Antrag auf Kostenerstattung für Lehrbücher Integrationskurs bei Jobcenter eingereicht.
aber leider Jobcenter zu bezahlen abgelehnt. trotzdem bin ich gezwongen bei Eingeliederungsvereinbarung zu Teilnehmen und zu geschriben:
nach §37 Abs. 2 satz 1 sgb ii werden Leistungen nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Beschluss vom : L19 As 1414/12B.
...................
und das Probleme ist: -Als Teilnehmer, darf er nicht mehr im Integrationskurs ohne Lehrbücher weiterkommen ( immer Unterdrückung von Lehrer / Lehrerin). Das heißt wird er abgemeldt werden dann folgt ihm einen sanktion von Jobcenter.