Alles anzeigenNeben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne.
Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag
ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt.
Ab Januar 2018 steigt der Branchen-Mindestlohn im Baugewerbe, in der
beruflichen Aus- und Weiterbildung, im Montage-Elektrohandwerk, bei den
Geld- und Wertdiensten und in der Pflegebranche.Übersicht aller Branchen-Mindestlöhne
Branchen-Mindestlöhne im Überblick
AUS- UND WEITERBILDUNG
Ab 1. Januar 2017 bekommen die rund 30.000 Beschäftigten in der Aus- und
Weiterbildung bundesweit einheitlich mindestens 14,60 Euro. Ab 1. Januar
2018 sollenes dann 15,26 Euro sein (die Allgemeinverbindlichkeit hierfür ist
allerdings noch nicht erteilt; Stand: November 2017).
BAUGEWERBE
Seit Januar 2017 darf kein Beschäftigter der Branche weniger als 11,30 Euro
verdienen. Ab Januar 2018 wird der Branchen-Mindestlohn auf 12,20 Euro in
zwei Stufen für den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag, der vom 1. Januar 2018
bis 31. Dezember 2019 gelten wird, angehoben.
Im Detail gelten folgende Mindestlöhne in der Baubranche
DACHDECKERHANDWERK
Die etwa 72.000 Beschäftigten erhalten seit Januar 2017 mindestens 12,25 Euro.ELEKTROHANDWERK (Montage)
Der Mindeststundenlohn für mehr als 350.000 Beschäftigte beträgt ab
1. Januar 2017 10,65 Euro in Westdeutschland und 10,40 Euro in
Ostdeutschland und Berlin. Der Mindestlohn im Elektrohandwerk wird
2018 bundeseinheitlich auf 10,95 Euro und im Januar 2019 auf 11,40 Euro
angehoben.
FLEISCHINDUSTRIE
In der Fleischindustrie mit ihren rund 80.000 Beschäftigten gilt seit Dezember 2016
ein Branchen-Mindestlohn von 8,75 Euro.LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, GARTENBAU
Ab Januar 2017 gilt ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 8,60 Euro. Ab
November 2017 steigt der Branchen-Mindestlohn bundesweit auf 9,10 Euro.
GEBÄUDEREINIGUNG
Für die rund 700.000 Beschäftigten gibt es ab Januar 2017 für die Innen- und
Unterhaltsreinigung einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 10,00 Euro
(West inkl. Berlin), beziehungsweise 9,05 Euro (Ost). Für die Glas- und
Fassadenreinigung gibt es mindestens 13,25 Euro (West inkl. Berlin),
beziehungsweise 11,53 Euro (Ost).GELD- UND WERTDIENSTE
Die Branchen-Mindestlöhne für die Geld- und Wertdienste sind von Bundesland
zu Bundesland verschieden. Außerdem wird nach den Tätigkeiten "Geld- und
Werttransport" und "Geldbearbeitung" unterschieden. Die Branchen-Mindestlöhne
liegen derzeit zwischen 9,88 Euro pro Stunde und 16,13 Euro pro Stunde (ab
2018 16,53 Euro pro Stunde).
Im Detail gelten folgende Mindestlöhne bei den Geld- und Wertdiensten
LEIHARBEIT/ZEITARBEIT
Siehe Webseite zur Tarifrunde Leiharbeit 2016/2017
mit aktuellem Tarifabschluss
MALER- UND LACKIERHANDWERK
PFLEGEBRANCHE
SCHORNSTEINFEGERHANDWERK
STEINMETZ- UND STEINHAUERHANDWERK
TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSINDUSTRIE
WÄSCHEREIDIENSTLEISTUNGEN IM OBJEKTKUNDENGESCHÄFT ...................
Mindestlohn 2018: Was ändert sich in 2018?
Broschüre Mindestlohn 2018
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