Hallo ihr lieben,
Ich bin neu im Forum und habe direkt einige Fragen, hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner 1,5 Jahre alten Tochter in einer 2,5 Zimmer und 69,5 qm großen Wohnung. Die Bruttokaltmiete beträgt 565 EUR.
Ich bin in der 20. SSW und im Monat Mai habe ich meine voraussichtlichen Entbindung.
Deswegen wollte ich gerne in eine größere Wohnung ziehen.
Meine Genossenschaft hat mir zum Monat Mai eine 3,5 Zimmer und 88 qm große Wohnung angeboten. Die Bruttokaltmiete beträgt 722 EUR.
In meinem Bezirk gelten für 4 Personen 85 qm und 772 EUR als angemessen bzw. ist die Obergrenze.
Mein umzugswunsch wurde abgelehnt, obwohl ich darauf hingewiesen habe dass ich lediglich die Miete bezahlt bekommen möchte und alle anderen anfallenden Kosten selbst trage.
Auf dem Schreiben werde ich darauf hingewiesen, dass bei einem Umzug ohne Zustimmung, bei Üerschreiten der angemessenen Kosten nach dem Umzug nur der angemessene Teil der Unterkunftskosten übernommen wird.
Was genau bedeutet das?
Ich verstehe darunter das im Falle eines abgelehnten Umzugs, alle anfallenden Kosten (Kaution etc.) von mir getragen werden müssen, aber die Unterkunftskosten vom Jobcemter übernommen wird, solange diese „angemessen“ sind.
Was bedeutet in dem Fall „angemessen“, also unter 772 EUR Bruttokaltmiete?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Danke im Voraus.
Dokumente bitte immer als PDF einstellen
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Grace