Verhältnismässigkeit der unterkunft

  • Hallo, ich bin demnächst in berlin auf wg-suche. Die frage ist wo ich solange wohnen soll bis ich eine wg gefunden habe. Wenn ich auf tagesbasis in nem hostel unterkomme (mehrere betten in einem zimmer) dann kostet das mindestens 12,- pro nacht. Wenn ich ein privatzimmer auf tages oder wochenbasis anmiete kostet das auch ungefähr 12,- mindestens pro nacht. Ich habe den harz 4 antrag noch nicht gestellt. Mache das aber sofort sobald ich in berlin bin. D. h. ich stelle den antrag und wohne solange auf tages oder wochenbasis irgendwo, nach spätestens ein oder zwei wochen finde ich bestimmt ne wg in die ich sofort einziehen kann.

    Das mache ich dann einfach. Der alg 2 antrag wird dann vermutlich noch nicht durch sein, d. h. ich reiche die kosten der unterkunft für die ein oder zwei wochen nach und auch den neuen mietvertrag für die wg in der ich dann länger bleibe. Das klappt oder? Und noch was wichtiges, stichwort verhältnissmässigkeit/ angemessenheit der unterkunft: würde das jobcenter im nachhinein die kosten der unterkunft, fürs hostel oder fürs privatzimmer (die ein oder zwei wochen) erstatten?

  • Hallo,

    ich weiß jetzt nicht, warum Du ein zweites Thema mit dem gleichen Inhalt aufmachst. Wird aber sicher die Mods hier begeistern...

    Wie auch immer: bereits bei Deiner ersten Anfrage habe ich geschrieben, daß das Jobcenter in Berlin keine Kosten für ein Hostel oder für eine nicht in Berlin gemeldete Person übernehmen wird.

    nach spätestens ein oder zwei wochen finde ich bestimmt ne wg in die ich sofort einziehen kann.

    Träume weiter.

    Gruß!

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