Nachweis einer Wohngemeinschaft - bei Mann und Frau mit platonischer Freundschaft

  • Frohes neues Jahr für alle hier wünsche ich.

    Ich entschuldige mich schon im Vorfeld wenn ich Begriffe wie Arbeitsamt und Jobcenter durcheinander bringe.
    Ich bin etwas erschüttert wie mit real bedürftigen Menschen bei Ämtern umgegangen wird. Für mich der ein Glück Gesund ist und eine gute Arbeit mit Festvertrag hat,
    war die Welt bis vor einen Jahr vollkommen in Ordnung bis meine langjährige platonische Freundin nicht Lebenspartnerin Chronisch Krank wurde.
    Als das Krankengeld auslief, wurde Ihr geraten EU Rente zu beantragen.
    Bis dahin steht jedem Kranken eine Unterstützung bis zur EU Rente zu wenn alles glatt läuft.

    Ihr Problem ist das Sie schwere chronische Entzündungen hat, wo sich die Knochen und Gelenke entzünden und versteifen. Auch 2 Reha Behandlungen führten zu keiner Besserung. Nachts kann Sie nicht schlafen und Tagsüber schläft Sie öfters obwohl Sie schon alles nimmt wie Cortison gegen die schmerzen Morphium usw.
    Sie wurde schon 3-mal operiert und muss es noch 2-mal machen. Sie weint nur noch und wird auch langsam Depressiv wegen der ganzen Schmerzen der Tabletten und den Ämtermarathon. Jedes Amt braucht wieder Atteste und Befunde also haben wir diese jedes Mal Kopiert und jeder Amtsarzt sagt was Verschiedenes.

    Bei dem Arbeitsamt ist man der Meinung, Sie ist nicht vermittelbar, die Rentenversicherung meint aber bis zu 3 Stunden kann Sie ja arbeiten, trotz Ergebnis des Arbeitsamtes und Ihrer Schmerzen Medikamentencocktails und Bewegungseingeschränktheit.

    Wie gesagt selbst 2 Reha Maßnahmen und Operationen konnten nicht helfen.
    Sie ist 56 und befindet sich im luftleeren Raum in der sogenannten Übergangsphase zwischen Krank sein und EU Rente.
    Das Jobcenter stellte beim Ärztlichen Dienst fest dass Sie ja weniger als 3 Stunden arbeiten kann und schickte alle Diagnosen und Atteste zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist aber nach Aktenlage und einer Psychologischen Untersuchung der Meinung dass Sie ohne Heben stehen schwer heben zu können trotzdem ja 3 Stunden arbeiten könnte.

    Das Arbeitsamt kürzte danach Ihr ALG 1 was einen zusteht als sogenanntes Nahtlosigkeitsgeld bis zur Rente zusteht auf 186 Euro weil Sie ja nur noch 3 Stunden arbeiten könnte aber nicht vermittelt werden kann. Sie bekam den Tipp als Aufstockerin zum Jobcenter zu gehen.
    Dort bekommt Sie auch als Aufstockung so viel Geld dass Sie auf 960 Euro inklusiver der Mietkosten und inklusive der 186 Euro ALG 1 bekommt.
    Ich habe mich von meiner Frau vor 2 Jahren getrennt aber wir haben keine Scheidung vor.
    Wir verstehen uns menschlich sehr gut nur nicht als Paar in einer engen Beziehung.
    Sie lebt mit einen neuen Partner zusammen und ist sehr glücklich aber scheiden lassen wollen wir uns nicht.
    Jetzt habe ich die Möglichkeit eine neue Wohnung mit kleinen Garten und Terrasse zu bekommen im Erdgeschoss und in der Nähe von der Familie meiner Freundin.
    Meine kranke Freundin wohnt momentan noch 4 Treppen hoch und schafft es nur unters Schmerzen dort hoch zukommen.

    Die neue Wohnung wo wir eine WG gründen wollen, wäre ideal. Sie wäre in der Nähe Ihrer Familie, vor allen-dingen auch in der Nähe der Kranken Mutter die bald sterben wird und an der Sie sehr hängt und wäre für Sie wegen der Schmerzen und nicht mehr Treppen steigen müssen, günstig im Erdgeschoss gelegen.

    Für mich wäre es Ideal da ich in der Nähe meiner getrennt lebenden Frau sein würde und Sie in der Nähe Ihrer Familie und Ihrer geliebten Mutter die bald sterben wird und Sie sehr an Ihr hängt.
    Jetzt meine Frage: Die Wohnung hat 3 Zimmer wo jeder sein eigenes Bett Kleiderschrank TV und PC reinstellen würde. Das Wohnzimmer und die Küche WC würden gemeinschaftlich benutzt werden.

    Jetzt meine Frage? wenn Sie umziehen will und meldet, dass Sie mit mir in eine gemeinsame Wohnung zieht und real nur eine WG haben also ohne Intimitäten oder den Wunsch uns wirtschaftlich zu unterstützen wie weisen wir das ehrlich nach.??

    Ich habe eine Festanstellung aber wirtschafte für mich alleine Soll ich mit zum neuen Jobcenter gehen mich vorstellen,
    dass ich nur Ihr Freund bin und nicht der Partner oder gleich das Jobcenter in unsere Wohnung einladen damit Sie sich das anschauen können. Wir haben da keine Geheimnisse.

    Auch gegen regelmäßige Besuche hätten wir nichts. Müssen wir eine Eide staatliche Erklärung abgeben oder wie gehen wir vor ?
    Im Forum steht so vieles jeder hat verschiedene Meinungen und Erfahrungen !! aber keine klare Linie.

    Fakt ist wir haben keine gemeinsamen Kinder wir haben jeder eigene Konten und wir haben jeder eigene Versicherungen.

    Wir konnten die Wohnung aber nur bekommen wenn wir beide Hauptmieter sind was ja theoretisch auch meine Freundin verpflichtet Ihren Anteil der Miete zu bezahlen und nicht nur zum Schein Untermieterin zu sein. . Wie läuft es jetzt weiter ??

    Sie ist ja eine Bedürftige oder Aufstockerin genannt die gerade zwischen ALG 1 und ALG 2 und EU Rente steht. Wir haben uns jetzt auch einen Termin für einen Anwalt besorgt der gegen die Rentenversicherung Klage wegen der Ablehnung der EU Rente beantragen wird. Prozesskosten Beihilfe wurde schon genehmigt
    Sie muss sich doch bestimmt beim alten Jobcenter melden und sagen das Sie in eine andere Wohnung Landkreis zieht. Muss Sie sich dann bei beiden Jobcentern an und abmelden wegen der neuen Wohnung oder werden Ihre Unterlagen automatisch zum zuständige Jobcenter geschickt??

    Wird dann sofort eine BG vermutet obwohl wir ja neu zusammen ziehen also nicht schon ein Jahr zusammen wohnen also im realen eine WG sind mit den zuvor beschriebenen Umständen ( Keine gemeinsamen Kinder, Ich getrennt lebend jeder sein eigenes Zimmer eigenes Konto Versicherungen usw. .)
    Wir wollen das Amt nicht belügen weil wir wirklich eine WG sind und auch wirklich keine Beziehung wollen aber uns halt so menschlich verstehen um uns eine Wohnung zu teilen damit Sie im EG wohnt wegen Ihren Schmerzen und der Nähe der Familie und ich in der Nähe meiner Ex.
    Außerdem wäre es für jeden nur noch 400 Euro Warmmiete jetzt zahlt Sie alleine schon 585 Euro Miete. Das Jobcenter hatte Ihr ja sogar angeraten sich eine günstigere Wohnung zu suchen oder eine Untermieterin oder WG zu gründen. Diesen Rat möchte Sie jetzt praktisch befolgen. Mehr als zum Jobcenter gehen und ehrlich alles erklären und Sie zu Besuchen einladen können wir doch nicht oder ???
    Ich wäre Euch über Tipps dankbar. <3<3
    Liebe Grüße pleasantry Ratlos 2018

    Einmal editiert, zuletzt von Ratlos2018 (7. Januar 2018 um 14:42) aus folgendem Grund: Rechtschreibung :-)

  • Hallo,

    sofern Ihr das mit den getrennten Konten, aber auch getrennte Betten usw. nachweisen könnt, sehe ich keine grundsätzlichen Probleme. Allerdings müßt Ihr Euch darauf einstellen, daß tatsächlich der Prüfdienst das ganze vor Ort sich anschaut.

    Sie muss sich doch bestimmt beim alten Jobcenter melden und sagen das Sie in eine andere Wohnung Landkreis zieht. Muss Sie sich dann bei beiden Jobcentern an und abmelden wegen der neuen Wohnung oder werden Ihre Unterlagen automatisch zum zuständige Jobcenter geschickt??

    Sie muß sich nicht nur abmelden. sie benötigt eine Umzugsgenehmigung vom alten Jobcenter. Nur mit dieser Genehmigung werden ggf. anfallende Kosten (umzugskosten, Kaution usw) übernommen. Die Anmeldung im neuen Jobcenter muß durch Deine Freundin erfolgen - da wird nichts vom alten zum neuen Amt geschickt.

    Gruß!

  • Ich drücke Dich vielen Dank für Deine schnelle Antwort :) Mit dem Prüfen können Sie sehr gerne machen, wir haben ja keine xxxxxxxxxxxxx
    Ach würde Ihr eventuell Umzugskosten Beihilfe zu stehen ??
    Da muss Sie sich gleich mal an das Jobcenter wenden. Die Genehmigung muss Sie aber bei Ihren alten Jobcenter einholen richtig ??
    Weißt Du wie das mit den laufenden Kosten weitergeht.??
    Sie muss ja an mich Miete zahlen, muss Sie das noch bei Ihren alten Jobcenter beantragen oder dann schon vorher beim alten beantragen ?? Gehen solange die alten bewilligten Zahlungen weiter ????
    Sie bekommt ja auch noch ein wenig ALG 1 und befindet sich ja in dieser Zwischenphase bis zur EU Rente. Meinst Du der Anwalt für Sozialrecht kann uns da auch noch mal Tipps geben wie wir unsere Real existierende WG glaubhaft machen ?? Meine Bekannte hat schon Horror das wir Beobachtet werden usw :) Ich sage können Sie doch kommen wir haben nichts zu verbergen. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Kann doch nicht sein dass man sich alles vor Gericht einklagen muss !! Es n ervt schon mit der rente . Sie hat fast 40 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt.....
    Wenn ich meine Freundin Lieben würde oder eine Beziehung hätte, müsste ich Sie Unterstützen, dass wäre ja Ehrensache,
    aber so ist Sie einfach nur eine platonische Freundin ( Nicht mal Freundschaft plus) oder soll ich lieber Bekannte sagen ??
    Wir beraten uns schon gegenseitig wenn wir Dates mit Singlemenschen haben wurden beide bisher aber immer nur enttäuscht.
    Es ist nicht einfach mit Ü 50 was fürs Leben zu finden.
    Die Frauen aber auch Männer wollen entweder nur was fürs Bett sind in Wahrheit fest gebunden oder sind Dominant halt vom Leben gezeichnet. Und die Backmischung für die perfekte Beziehung ist gerade nicht im Angebot.
    Also haben wir die Nase voll von Singletreffen und Beziehungen und gründen eine WG. So sparen wir beide Mietgeld haben unsere sozialen Kontakte in der Nähe und müssen nicht mit dem Kleiderschrank sprechen oder kommen in eine leere Wohnung. Das alles ist ja auch ein Vorteil einer WG
    LG

    Bitte sachlich bleiben und nur themenbezogene Antworten
    Grace

    2 Mal editiert, zuletzt von Ratlos2018 (7. Januar 2018 um 15:30) aus folgendem Grund: Rechtschreibung und Ergänzungen zur Besseren Verständlichkeit

  • Hallo, Deine Freundin sollte ganz schnell entweder in den VdK oder den SovD eintreten, die geringen Beiträge machen sich bezahlt, denn.... sie wird ihre Rente einklagen müssen. Ich selber habe 5 Jahre für meine Erwerbsminderungsrente klagen müssen, die Rentenversicherungsträger schicken einen ausgefuchsten Anwalt und ohne eigenen Anwalt, der sich auch auskennt in dieser Materie ist kein Durchkommen.
    Ebenso muss der Hausarzt hinter ihr stehen und sie konsequent krankschreiben, sowie in den Krankschreibungen eine Lücke vorhanden ist, setzt die Rentenversicherung an und sagt wieder "nein".

  • xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    Sie hat sich ja einen Anwalt für Sozialrecht genommen. Nächste Woche hat Sie einenTermin.
    Jetzt geht es ja auch vorrangig um die reale Glaubhaftmachung der WG .

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Liebe Grüße

    Bitte sachlich bleiben und nur themenbezogene Antworten
    die zur Problemlösung beitragen!
    Grace

  • Hallo,

    wenn in der kommenden Woche ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt stattfindet, solltest Du nicht auf Ratschläge aus dem Internet hören. Im Gegensatz zum Fachanwalt kennen wir nicht die konkreten Details und können also nur allgemeine Auskünfte geben. Der FA kennt aber die entsprechenden Unterlagen von Euch und den Ämtern und kann also ganz konkret Eure Fragen beantworten.

    Womit ich raus aus diesem Thema bin.

    Gruß!

  • Vielen Dank für Deine Antwort die auch Inhaltlich vollkommen korrekt ist. Aber !!
    Ich wollte nur aus euren reichen Erfahrungsschatz einen Rat oder Meinungen bekommen-
    Würden alle gleich zum Anwalt gehen, dann wären Foren wie dieses ja nur verwirrend da ja immer jeder Fall anders ist.
    Nur bin ich der Meinung ein Forum wie dieses ist lebensnaher wegen der vielen Erfahrungen die unsere Mitmenschen machen.
    Ich wünsche Dir /Euch einen schönen Sonntag Abend und einen guten Start in die Woche.
    Ciao

  • Ich wollte nur aus euren reichen Erfahrungsschatz einen Rat oder Meinungen bekommen-

    Der dann hilfreich sein kann, wenn nicht ein Fachanwalt ins Spiel kommt.
    Es gilt das uneingeschränkt, was @Corinna schrieb.

    wenn in der kommenden Woche ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt stattfindet, solltest Du nicht auf Ratschläge aus dem Internet hören. Im Gegensatz zum Fachanwalt kennen wir nicht die konkreten Details und können also nur allgemeine Auskünfte geben. Der FA kennt aber die entsprechenden Unterlagen von Euch und den Ämtern und kann also ganz konkret Eure Fragen beantworten.

    Womit ich raus aus diesem Thema bin.


    Rot markiert und dann ...

    Nur bin ich der Meinung ein Forum wie dieses ist lebensnaher wegen der vielen Erfahrungen die unsere Mitmenschen machen.


    Nein, ist es nicht! Denn Tipps können nur allgemein aufgrund des fehlenden
    Hintergrunds von Helfenden gegeben werden. Was im speziellen Fall bei dir
    nicht zu treffen muss, es sogar zu wenig sein kann. Sobald ein FA eingeschaltet
    ist real, sollte virtuelle Hilfe nur begleitend stattfinden.

    Du darfst gerne später berichten, was der FA für eine Meinung dazu hat und
    wie es weitergegangen ist. Damit hilfst du auch Anderen nach dir, die ähnliche
    Probleme haben. :)

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