Frohes neues Jahr für alle hier wünsche ich.
Ich entschuldige mich schon im Vorfeld wenn ich Begriffe wie Arbeitsamt und Jobcenter durcheinander bringe.
Ich bin etwas erschüttert wie mit real bedürftigen Menschen bei Ämtern umgegangen wird. Für mich der ein Glück Gesund ist und eine gute Arbeit mit Festvertrag hat,
war die Welt bis vor einen Jahr vollkommen in Ordnung bis meine langjährige platonische Freundin nicht Lebenspartnerin Chronisch Krank wurde.
Als das Krankengeld auslief, wurde Ihr geraten EU Rente zu beantragen.
Bis dahin steht jedem Kranken eine Unterstützung bis zur EU Rente zu wenn alles glatt läuft.
Ihr Problem ist das Sie schwere chronische Entzündungen hat, wo sich die Knochen und Gelenke entzünden und versteifen. Auch 2 Reha Behandlungen führten zu keiner Besserung. Nachts kann Sie nicht schlafen und Tagsüber schläft Sie öfters obwohl Sie schon alles nimmt wie Cortison gegen die schmerzen Morphium usw.
Sie wurde schon 3-mal operiert und muss es noch 2-mal machen. Sie weint nur noch und wird auch langsam Depressiv wegen der ganzen Schmerzen der Tabletten und den Ämtermarathon. Jedes Amt braucht wieder Atteste und Befunde also haben wir diese jedes Mal Kopiert und jeder Amtsarzt sagt was Verschiedenes.
Bei dem Arbeitsamt ist man der Meinung, Sie ist nicht vermittelbar, die Rentenversicherung meint aber bis zu 3 Stunden kann Sie ja arbeiten, trotz Ergebnis des Arbeitsamtes und Ihrer Schmerzen Medikamentencocktails und Bewegungseingeschränktheit.
Wie gesagt selbst 2 Reha Maßnahmen und Operationen konnten nicht helfen.
Sie ist 56 und befindet sich im luftleeren Raum in der sogenannten Übergangsphase zwischen Krank sein und EU Rente.
Das Jobcenter stellte beim Ärztlichen Dienst fest dass Sie ja weniger als 3 Stunden arbeiten kann und schickte alle Diagnosen und Atteste zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherung ist aber nach Aktenlage und einer Psychologischen Untersuchung der Meinung dass Sie ohne Heben stehen schwer heben zu können trotzdem ja 3 Stunden arbeiten könnte.
Das Arbeitsamt kürzte danach Ihr ALG 1 was einen zusteht als sogenanntes Nahtlosigkeitsgeld bis zur Rente zusteht auf 186 Euro weil Sie ja nur noch 3 Stunden arbeiten könnte aber nicht vermittelt werden kann. Sie bekam den Tipp als Aufstockerin zum Jobcenter zu gehen.
Dort bekommt Sie auch als Aufstockung so viel Geld dass Sie auf 960 Euro inklusiver der Mietkosten und inklusive der 186 Euro ALG 1 bekommt.
Ich habe mich von meiner Frau vor 2 Jahren getrennt aber wir haben keine Scheidung vor.
Wir verstehen uns menschlich sehr gut nur nicht als Paar in einer engen Beziehung.
Sie lebt mit einen neuen Partner zusammen und ist sehr glücklich aber scheiden lassen wollen wir uns nicht.
Jetzt habe ich die Möglichkeit eine neue Wohnung mit kleinen Garten und Terrasse zu bekommen im Erdgeschoss und in der Nähe von der Familie meiner Freundin.
Meine kranke Freundin wohnt momentan noch 4 Treppen hoch und schafft es nur unters Schmerzen dort hoch zukommen.
Die neue Wohnung wo wir eine WG gründen wollen, wäre ideal. Sie wäre in der Nähe Ihrer Familie, vor allen-dingen auch in der Nähe der Kranken Mutter die bald sterben wird und an der Sie sehr hängt und wäre für Sie wegen der Schmerzen und nicht mehr Treppen steigen müssen, günstig im Erdgeschoss gelegen.
Für mich wäre es Ideal da ich in der Nähe meiner getrennt lebenden Frau sein würde und Sie in der Nähe Ihrer Familie und Ihrer geliebten Mutter die bald sterben wird und Sie sehr an Ihr hängt.
Jetzt meine Frage: Die Wohnung hat 3 Zimmer wo jeder sein eigenes Bett Kleiderschrank TV und PC reinstellen würde. Das Wohnzimmer und die Küche WC würden gemeinschaftlich benutzt werden.
Jetzt meine Frage? wenn Sie umziehen will und meldet, dass Sie mit mir in eine gemeinsame Wohnung zieht und real nur eine WG haben also ohne Intimitäten oder den Wunsch uns wirtschaftlich zu unterstützen wie weisen wir das ehrlich nach.??
Ich habe eine Festanstellung aber wirtschafte für mich alleine Soll ich mit zum neuen Jobcenter gehen mich vorstellen,
dass ich nur Ihr Freund bin und nicht der Partner oder gleich das Jobcenter in unsere Wohnung einladen damit Sie sich das anschauen können. Wir haben da keine Geheimnisse.
Auch gegen regelmäßige Besuche hätten wir nichts. Müssen wir eine Eide staatliche Erklärung abgeben oder wie gehen wir vor ?
Im Forum steht so vieles jeder hat verschiedene Meinungen und Erfahrungen !! aber keine klare Linie.
Fakt ist wir haben keine gemeinsamen Kinder wir haben jeder eigene Konten und wir haben jeder eigene Versicherungen.
Wir konnten die Wohnung aber nur bekommen wenn wir beide Hauptmieter sind was ja theoretisch auch meine Freundin verpflichtet Ihren Anteil der Miete zu bezahlen und nicht nur zum Schein Untermieterin zu sein. . Wie läuft es jetzt weiter ??
Sie ist ja eine Bedürftige oder Aufstockerin genannt die gerade zwischen ALG 1 und ALG 2 und EU Rente steht. Wir haben uns jetzt auch einen Termin für einen Anwalt besorgt der gegen die Rentenversicherung Klage wegen der Ablehnung der EU Rente beantragen wird. Prozesskosten Beihilfe wurde schon genehmigt
Sie muss sich doch bestimmt beim alten Jobcenter melden und sagen das Sie in eine andere Wohnung Landkreis zieht. Muss Sie sich dann bei beiden Jobcentern an und abmelden wegen der neuen Wohnung oder werden Ihre Unterlagen automatisch zum zuständige Jobcenter geschickt??
Wird dann sofort eine BG vermutet obwohl wir ja neu zusammen ziehen also nicht schon ein Jahr zusammen wohnen also im realen eine WG sind mit den zuvor beschriebenen Umständen ( Keine gemeinsamen Kinder, Ich getrennt lebend jeder sein eigenes Zimmer eigenes Konto Versicherungen usw. .)
Wir wollen das Amt nicht belügen weil wir wirklich eine WG sind und auch wirklich keine Beziehung wollen aber uns halt so menschlich verstehen um uns eine Wohnung zu teilen damit Sie im EG wohnt wegen Ihren Schmerzen und der Nähe der Familie und ich in der Nähe meiner Ex.
Außerdem wäre es für jeden nur noch 400 Euro Warmmiete jetzt zahlt Sie alleine schon 585 Euro Miete. Das Jobcenter hatte Ihr ja sogar angeraten sich eine günstigere Wohnung zu suchen oder eine Untermieterin oder WG zu gründen. Diesen Rat möchte Sie jetzt praktisch befolgen. Mehr als zum Jobcenter gehen und ehrlich alles erklären und Sie zu Besuchen einladen können wir doch nicht oder ???
Ich wäre Euch über Tipps dankbar.
Liebe Grüße pleasantry Ratlos 2018