• Hallo, mich würde interessieren wie das mit der Leistungsdauer ist. Gibt es eine Zeitspanne die genehmigt werden muss oder ist prinzipiell nur für 3 Monate genehmigt und wird nach 4 Monaten die Miete gekürzt wenn ich nicht ausziehe? Ich muss dazu sagen, dass ich ab Febr./März eine sichere Arbeitsstelle habe und es nur eine Übergangszeit von Hartz IV ist. Für eine schnellstmögliche Antwort wäre ich dankbar, da ich noch die Möglichkeit des Einspruches habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Franz-Joseph Koch

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