Alles anzeigenBundesamt muss abgeschobenen Asylbewerber bis zum 1. Februar 2018 nach
Deutschland zurückholen. Gericht droht der Behörde die Festsetzung eines Zwangsgeldes
im Falle nicht fristgerechter Umsetzung an.Mit einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 8.000 EUR gegenüber dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist am vergangenen Freitag die mündliche
Verhandlung vor der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts im Fall eines Ende Oktober
nach Simbawe abgeschobenen Asylbewerbers zu Ende gegangen. Nachdem das BAMF
dessen Asylantrag Ende Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet" abgelehnt und
seine Abschiebung nach Simbabwe angeordnet hatte, hatte der von dem Asylbewerber
beim Verwaltungsgericht gestellte Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der
Abschiebungsanordnung zunächst keinen Erfolg. Daraufhin hatte der beigeladene
Landkreis Schaumburg als für die Durchführung der Abschiebung zuständige
Ausländerbehörde die Abschiebung des Asylbewerbers in die Wege geleitet und ihn
zunächst nach AddisAbeba (Äthiopien) ausfliegen lassen. ..........
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de)
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