Hallo,
im Rahmen der Meldefrist habe ich dem Jobcenter vorab den Wechsel des Arbeitgebers (meiner Frau) mit der voraussichtlichen Gehaltshöhe und dem Steuerklassenwechsel zum 01.01.2018 mitgeteilt. Jetzt erreichte uns ein Schreiben des Jobcenters, dass die Leistungauszahlung vom ALG II (obwohl bewilligt bis Ende 02/2018) sofort gestoppt wird. Es soll erst geprüft werden ob noch ein Anspruch auf ALG II besteht (das Gehalt ist in etwa so hoch wie der bisherige errechnete Gesamtanspruch). Natürlich reiche ich sobald vorliegend beim Jobcenter alle Unterlagen ein (Zeit bis 16.02.2018). Doch ist der Leistungstopp so rechtens?
Danke vorab!
Gruß!