Hallo,
ich habe ein Problem das ich gerne im Interesse meiner Tochter klären möchte.
Meine Tochter (17) befindet sich seit Sommer 2017 in einer schulischen Ausbildung und bekommt BAB.
Sie benötigt Fahrkosten, sicherlich auch etwas Geld für was zu essen an der Schule und auch etwas um
Schulmaterial einzukaufen.
Sie lebt in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter und zwei Geschwistern die in die Schule und Kita gehen.
Das Problem - Von den ca. 350€ BAB, behält sich die Mutter den größten Teil ein, mit der Begründung ihr würde alles
angerechnet und abgezogen werden, sodass sie das Geld das ihr fehlt vom BAB wegnehmen muss. Meiner Tochter
darf sich lediglich 100-150€ behalten. Ach ja, das Kindergeld hat die Mutter ja auch noch zur Verfügung.
Kann mir jemand sagen wie das BAB bei der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird und welchen Teil die Mutter
tatsächlich behalten dürfte? Sie soll ja gerne das was sie weniger bekommt einbehalten aber ich glaube so pauschal
diese große Summe einzukassieren ist nicht richtig.
Falls ihr dazu noch Details benötigt dann schreibt einfach.
Danke für euer Antworten.